Zum 1. Oktober 2021 bilden die Fernleitungsnetzbetreiber aus den beiden heutigen Marktgebieten das deutsche Marktgebiet Trading Hub Europe.

Zum 1. Oktober 2021 bilden die Fernleitungsnetzbetreiber aus den beiden heutigen Marktgebieten das deutsche Marktgebiet Trading Hub Europe. (Quelle: Ontras)

„Mit der Genehmigung des Überbuchungs- und Rückkaufsystems ermöglicht die Bundesnetzagentur, intelligente neue marktbasierte Instrumente einzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu testen. So wird der liquide Gashandel in der Mitte Europas gestärkt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Einheitliches deutsches Gasmarktgebiet

Zum 1. Oktober 2021 bilden die Fernleitungsnetzbetreiber aus den beiden heutigen Marktgebieten das deutsche Gasmarktgebiet Trading Hub Europe. Im Trading Hub Europe kann mit der bestehenden Infrastruktur technisch nur ein deutlich reduziertes Angebot an fester frei zuordenbarer Kapazität ermöglicht werden. Hintergrund hierfür sind vor allem die technische Austauschkapazität beider Marktgebiete zueinander sowie die Ungewissheit über die künftige Nutzung des neuen Trading Hub Europe.

Angebot zusätzlicher Kapazität in der Jahresauktion 2020

Aus diesem Grund haben die Fernleitungsnetzbetreiber ein auf marktbasierten Instrumenten beruhendes Überbuchungs- und Rückkaufsystem vorgeschlagen. Ziel ist das Angebot zusätzlicher Kapazität bereits in der Jahresauktion am 6. Juli 2020, um die Lücke der technischen Kapazitätsreduktion adäquat zu schließen. Die Bundesnetzagentur hat mit ihrem Beschluss „KAP+“ das vorgeschlagene Konzept nach Konsultation mit dem Markt und den Regulierungsbehörden der angrenzenden Mitgliedstaaten mit inhaltlichen Änderungen genehmigt.

Die Nutzung des Überbuchungs- und Rückkaufsystems ist auf den Zeitraum bis zum Gaswirtschaftsjahr 2024/2025 begrenzt. Ab dem Gaswirtschaftsjahr 2024/2025 soll das bis dahin ermittelte ausreichende Maß an fester frei zuordenbarer Kapazität für Trading Hub Europe angeboten werden.

Kostenfestlegung für marktbasierte Instrumente und Kapazitätsrückkäufe

Mit dem Beschluss KOMBI ergänzt die Bundesnetzagentur die Festlegung KAP+ im Hinblick auf die Netzentgelte. Hier werden die für marktbasierte Instrumente sowie für den Kapazitätsrückkauf anfallenden Kosten als sogenannte volatile Kosten festgelegt. Auf diese Weise können diese Kosten für den Anwendungszeitraum von KAP+ ohne Zeitverzug und vollständig durch die Fernleitungsnetzbetreiber zurückverdient werden.

ew-Redaktion

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