Block 6 des swb-Kraftwerks Hafen ist eines von von 11 bezuschlagten Geboten in der ersten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz.

Block 6 des swb-Kraftwerks Hafen ist eines von von 11 bezuschlagten Geboten in der ersten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz. (Quelle: swb)

Bis zum 1. September 2020 mussten die Gebote für die erste Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Die Ausschreibung stieß laut Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, bei den Betreibern auf positive Resonanz. So war die ausgeschriebene Menge von 4 GW deutlich überzeichnet. Heute hat die Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass 11 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 4.788 MW einen Zuschlag erhalten haben. Das größte bezuschlagte Gebot hat eine Leistung von 875 MW und das kleinste liegt bei 3,6 MW.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 6.047 bis 150.000 Euro pro MW, wobei jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswerts erhält. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 66.259 Euro pro MW. Der Wettbewerb hat die Zuschläge damit deutlich unter den vorgegebenen Höchstpreis von 165.000 Euro pro MW gedrückt. Die Gesamtsumme der Zuschläge beträgt rund 317 Mio. Euro.

Name des Bieters

Name der Anlage

Bezuschlagte Gebotsmenge (MW)

STEAG GmbH Kraftwerk Walsum 9 370
Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG HKW Werk Jülich 22,86
swb Erzeugung AG & Co. KG Kraftwerk Hafen Block 6 303
Infraserv GmbH & Co. Höchst KG Kohleblock HKW 50,945
RWE Generation SE Kraftwerk Westfalen 763,7
RWE Generation SE Kraftwerk Ibbenbüren 794
Vattenfall Heizkraftwerk Moorburg GmbH Heizkraftwerk Moorburg Block B 800
Vattenfall Heizkraftwerk Moorburg GmbH Heizkraftwerk Moorburg Block A 800
Uniper Kraftwerke GmbH Kraftwerk Heyden 875
Südzucker AG Kraftwerk der Zuckerfabrik Brottewitz 3,571
Südzucker AG Kraftwerk der Zuckerfabrik Warburg 4,6

Tabelle: Übersicht über die bezuschlagten Gebote zum Gebotstermin 1. September 2020

 

Ablauf des Zuschlagsverfahrens

Die Bezuschlagung der Gebote erfolgte in dieser Ausschreibungsrunde aufgrund der Überzeichnung anhand einer Kennziffer. Die Kennziffer ergibt sich aus dem Gebotswert, geteilt durch die durchschnittlichen jährlichen historischen Kohlendioxidemissionen pro Megawatt Nettonennleistung der Steinkohleanlage.

Steinkohleanlagen mit einem hohen Kohlendioxidausstoß erhalten durch dieses Verfahren bei gleicher Gebotshöhe zuerst einen Zuschlag. Der Zuschlagsmechanismus führt auch dazu, dass vereinzelt Bieter keinen Zuschlag erhalten, obwohl sie ein niedrigeres Gebot pro MW abgegeben haben als den höchsten bezuschlagten Gebotswert.

Das Gebot mit der Kennziffer, durch dessen Bezuschlagung das Ausschreibungsvolumen erstmals überschritten wurde, erhielt noch einen Zuschlag. Den übrigen Geboten konnte kein Zuschlag erteilt werden.

Weitere Verfahrensschritte

Die Anlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, dürfen ab dem 1. Januar 2021 die durch den Einsatz von Kohle erzeugte Leistung oder Arbeit ihrer Anlagen nicht mehr am Strommarkt vermarkten.

Die Übertragungsnetzbetreiber prüfen nun die Systemrelevanz für die bezuschlagten Anlagen. Gegebenenfalls stellen sie entsprechende Anträge bei der Bundesnetzagentur. Falls die Bundesnetzagentur auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanzausweisung einer Anlage genehmigt, steht diese der Netzreserve zur Verfügung. Sie darf damit keinen Strom am Strommarkt mehr verkaufen, steht aber in kritischen Situationen noch zur Absicherung des Stromnetzes zur Verfügung.

Der nächste Ausschreibungstermin ist der 4. Januar 2021. Informationen hierzu können voraussichtlich ab dem 7. Dezember 2020 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

ew-Redaktion

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