"Die schnelle und vollständige Integration aller Wärmepumpen und Wallboxen für Elektromobile ist wesentlich für die Energiewende," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Die schnelle und vollständige Integration aller Wärmepumpen und Wallboxen für Elektromobile ist wesentlich für die Energiewende," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Hierfür schaffen die geplanten Festlegungen der Bundesnetzagentur die notwendige Grundlage." (Quelle: Bundesnetzagentur)

Mit der Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers hat die Bundesnetzagentur zwei Festlegungsverfahren zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und steuerbarer Netzanschlüsse nach §14a EnWG eröffnet. Das Eckpunktepapier stellt die gemeinsamen Überlegungen der beiden Beschlusskammern 6 und 8 der BNetzA dar und enthält Eckpunkte für ein Zielmodell der Steuerung durch den Netzbetreiber und für zwischenzeitlich geltende Übergangsregelungen. Betroffene Marktteilnehmer haben bis zum 27. Januar 2023 Gelegenheit, sich über einen Konsultationsbeitrag bei der weiteren Konkretisierung des skizzierten Modells einzubringen, das zum 1.1.2024 zur Anwendung kommen soll.

Die Beschlusskammer 6 beabsichtigt, in einem zweiten Schritt die detaillierte Ausgestaltung der Vorgaben zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und steuerbarer Netzanschlüsse nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz zu konsultieren und festzulegen. Dies soll durch ein von der Beschlusskammer 8 geführtes Verfahren zur Ausgestaltung der damit einhergehenden Netzentgeltreduzierung begleitet werden.

Eckpunkte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Laut Bundesnetzagentur war bei der Ausgestaltung der Eckpunkte handlungsleitend, die verschiedenen Anforderungen sowohl der Verbraucher und des Markts als auch der Verteilnetzbetreiber an die Steuerbarkeit angemessen zu berücksichtigen. So erhält der Verteilernetzbetreiber die Möglichkeit, im Bedarfsfall steuernd einzugreifen, um den sicheren Netzbetrieb aufrecht erhalten zu können. Gleichzeitig dürfe nur so viel gesteuert werden, wie unbedingt nötig ist, um den Komfort des Kunden so wenig wie möglich einzuschränken. Daher erlaubt der vorgestellte Steuerungsmechanismus auch keine vollständige Abschaltung einzelner Verbrauchseinrichtungen, sondern nur eine temporäre Reduzierung des Strombezugs aus dem Netz.

Zudem ist die Umsetzung laut BNetzA für die Verbraucher einfach, kosteneffizient und kundenfreundlich ausgestaltet, da auf einen separaten Zählpunkt verzichtet werden kann und die Möglichkeit für Prosumer eröffnet wird, die Steuerung auf den Anschluss zu beziehen. Die Gegenleistung für die Verbraucher erfolgt über einen pauschalen Rabatt auf das Netzentgelt, sodass die Vergünstigung für alle transparent, gleich und einfach umzusetzen ist.

Die Regelungen sollen die Grundlage für die Integration der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Markt und Netz legen. Im Ergebnis sollen Verbraucher eine Wärmepumpe oder ein Elektrofahrzeug mit der Gewissheit beschaffen können, dass beim Netzanschluss keine Wartezeiten entstehen werden, weil es Engpässe im Anschlussnetz gibt.

Auch will die Bundesnetzagentur mit dem Modell die Möglichkeit einer zukünftig grundsätzlich marktgetriebenen Betriebsweise von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in eröffnen. Diese Einrichtungen sollen künftig vor allem dann betrieben werden, wenn der Strompreis aufgrund hoher Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien gering ist. Den hierdurch entstehenden höheren Gleichzeitigkeiten könne der Netzbetreiber durch das Instrument wirksam und ohne nennenswerte Komforteinbuße der Verbraucher begegnen. Die Steuerungshandlung geschehe dabei nur unter der Voraussetzung einer objektiven Notwendigkeit.

Zwei Arten des Steuerns

Dafür werden in dem von der Bundesnetzagentur vorgestellten Modell zwei Arten des Steuerns unterschieden: das dynamische Steuern und das statische Steuern.

Dynamisches Steuern

Beim dynamischen Steuern erfolgt das Auslösen einer Steuerung aufgrund einer messtechnisch konkret festgestellten Auslastungssituation in Bezug auf die betroffenen Betriebsmittel. Diese messtechnische Feststellung hat in Echtzeit zu erfolgen, mit maximal 3 Minuten Verzug zwischen messtechnischer Erfassung und der Auswertung in der Netzsteuerung beziehungsweise der Entscheidung über das Auslösen einer Steuerung. Voraussetzung: Das Auslösen des Steuerbefehls ist erforderlich zur Beseitigung einer konkreten Gefährdung oder Störung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Stromversorgungssystems im zulässigen Anwendungsbereich.

Statisches Steuern

Grundlage des statischen Steuerns ist die rechnerische Annahme einer drohenden Überlastungssituation auf Basis angemeldeter Anschlussleistungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen sowie angenommener „Nichtanmelde-Dunkelziffern“. Steuerungsvorgänge dürfen hier auf Basis der rechnerisch ermittelten Ergebnisse nach Zeitschema, Anzahl und Dauer im Vorhinein (präventiv) festgelegt werden (z.B. Einsatz von Zeitschaltuhren).

Weitere Informationen zur gemeinsamen Konsultation sind unter www.bundesnetzagentur.de/14aEnWG veröffentlicht.  

ew-Redaktion

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