Gaswirtschaft - Zusammenlegung der Gasmarktgebiete

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Die Gaswirtschaft beschäftigt sich derzeit intensiv mit der anstehenden Anpassung der Marktstrukturen. Hintergrund ist die Vorgabe der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV). Dort wird in § 21 gefordert, die bestehenden zwei Marktgebiete spätestens zum 1. April 2022 zu vereinen. Zu den Details dieses Schritts und der Gestaltung des künftigen einheitlichen Marktgebiets gibt es noch viele offene Fragen, die innerhalb der Branche, aber auch mit der Bundesnetzagentur geklärt werden müssen.

Aufgabe eines Marktgebietsverantwortlichen ist der Betrieb eines virtuellen Handelspunkts, das Management von Bilanzkreisen und Regelenergie sowie die Bereitstellung und die Veröffentlichung von Abrechnungs- und Regelenergiedaten. Die heute bestehenden Marktgebiete verbinden 15 Fernleitungsnetze mit rund 750 nachgelagerten Netzen. Das Marktgebiet Gaspool umfasst die Transportnetze der Gascade Gastransport, Gastransport Nord, Gasunie Deutschland Transport Services, Nowega und Ontras Gastransport. In das Marktgebiet operativ eingebunden sind die Open Grid Europe, die Fluxys Deutschland, die Lubmin-Brandov Gastransport, die NEL Gastransport sowie Opal Gastransport. Im heutigen Marktgebiet der NCG kooperieren die Fernleitungsnetzbetreiber Bayernets, Fluxys, GRTgaz Deutschland, Open Grid Europe, Terranets BW und Thyssengas.

Die Zusammenlegung von Marktgebieten ist in der Gasbranche nichts Neues. Zuletzt wurden im Jahr 2011 die Marktgebiete von ehemals 16 im Jahr 2006 auf die heutigen zwei reduziert. In dem nun anstehen Schritt geht es darum, Gaspool und Netconnect als Marktgebietsverantwortliche organisatorisch und gesellschaftsrechtlich zusammenzuführen. Das Marktgebiet wird dann 15 Fernleitungsbetreiber umfassen. Ziel der Zusammenlegung zu einem gemeinsamen Marktgebiet ist es, die Liquidität zu erhöhen, wovon sowohl Transportkunden und Endkunden als auch Netzbetreiber und Bilanzkreisverantwortliche profitieren sollen.

Zusammenlegung bereits zum 1. Oktober 2021

Bei der Umsetzung der Verordnung ging es zunächst darum, den Termin für die Zusammenführung festzulegen. Da die GasNZV nur das späteste Datum vorschreibt, hatte die Branche die Möglichkeit, auch einen früheren Zusammenschluss in Erwägung zu ziehen. Dabei haben sich die Fernleitungsnetzbetreiber für den 1. Oktober 2021 als Startzeitpunkt ausgesprochen. Für die Umstellung zu Beginn des Gaswirtschaftsjahres 2021/2022 sprechen vor allem operative Gründe. So wird eine unterjährige Anpassung der Transportentgelte vermieden. Dieser Argumentation folgte auch die BNetzA.

Weitere Schritte der Zusammenlegung sind die Zusammenführung von Umlagekonten und die Einführung deutschlandweit einheitlicher Umlagen. Die einheitlichen Umlagen für das neue Marktgebiet sollen im Sommer 2021 festgelegt werden. Dazu müssen jedoch die Vertragsverhältnisse und IT-Strukturen angepasst werden.

Aus Sicht des Gasmarkts soll die neue Struktur für Vereinfachung und Wachstum sorgen: So müssen Bilanzkreisverantwortliche in Deutschland künftig nur noch mit einem Marktgebietsverantwortlichen einen Bilanzkreisvertrag abschließen – unabhängig davon, durch welche Netze sie Gas innerhalb Deutschlands transportieren wollen. Damit sollen der Markteintritt und der deutschlandweite Handel mit Gas vereinfacht werden. Die Verbraucher werden für alle Lieferanten direkt erreichbar und bislang getrennte Netze werden dann bilanziell zu einer Entry- und Exit-Zone verbunden.

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