Projektskizze des Energiespeichers Riedl

Projektskizze des Energiespeichers Riedl (Bildquelle: Verbund AG)

Nach Prüfung des Antrags kam das Landratsamt Passau zu dem Schluss, dass hier ein besonderes öffentliches Interesse an einer sofortigen Vollziehung vorliegt. Überdies ist der Energiespeicher geeignet, volkswirtschaftliche Schäden in jenen Fällen abzuwenden, in denen bei einer Überproduktion von Solarstrom PV-Anlagen wegen fehlender Speichermöglichkeiten abgeschaltet und deren Betreiber entschädigt werden müssen.

Der Energiespeicher Riedl ist als europäisches Projekt von gemeinschaftlichem Interesse (Project of Common Interest, PCI) eingestuft und damit ein anerkannter Baustein für eine sichere, nachhaltige und unabhängige Energieversorgung im Herzen Europas. Mit einer täglichen Speicherkapazität von 3,5 Mio. Kilowattstunden und einer Leistung von mehr als 300 Megawatt stellt das Pumpspeicherkraftwerk großtechnische Flexibilitätskapazitäten bereit, die für die Integration von Windkraft und Photovoltaik unverzichtbar sind. Der Energiespeicher Riedl kann täglich überschüssigen Strom im Ausmaß von deutlich über 100.000 durchschnittlichen privaten PV-Anlagen speichern und bei Bedarf in Minutenschnelle wieder bereitstellen. Seine Kapazität reicht aus, um den Tagesbedarf von rund 350.000 Haushalten mit Strom zu decken.

Michael Strugl, CEO Verbund AG: „Nach über 15 Jahren des Wartens ist die Freude groß. Die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses ist ein starkes Signal für Versorgungssicherheit, Netzstabilität und die Energietransformation in Bayern und Österreich. Sie bewahrt das Projekt vor jahrelangen Verzögerungen und verschafft uns drei bis fünf entscheidende Jahre – Zeit, die wir angesichts des rasanten Ausbaus von Wind- und Solarenergie dringend brauchen.“

Sofortvollzug hebt aufschiebende Wirkung der Klagen auf

Gegen den Planfeststellungsbeschluss sind weiterhin Klagen anhängig, über die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden wird. Die vom Landratsamt Passau angeordnete sofortige Vollziehung bewirkt jedoch, dass der Planfeststellungsbeschluss vollziehbar ist und das Projekt parallel zu den laufenden Klageverfahren unmittelbar gestartet werden kann.

Die Kläger können beim zuständigen Gericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Solange jedoch kein gegenteiliger gerichtlicher Beschluss vorliegt, können die Arbeiten auf Grundlage des für sofort vollziehbar erklärten Planfeststellungsbeschlusses fortgeführt werden.

„Im dem aufwändigen Planfeststellungsverfahren wurden alle naturschutzfachlichen Bedenken sehr ernst genommen. Allen Einwendungen wurde im Projekt Rechnung getragen. Wir haben großes Vertrauen in die bayerische Verwaltung und in die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens. Daher sehen wir einem rechtssicheren Ergebnis optimistisch entgegen und werden parallel dazu mit der Umsetzung des Energiespeichers Riedl starten“, sagt Strugl.

Mit der angeordneten sofortigen Vollziehung werden die Vorbereitungen für die Umsetzung des Energiespeichers Riedl nun zügig vorangetrieben. Bereits im Sommer 2026 werden ökologische Monitoringschritte durchgeführt und die Ausschreibungen zu wichtigen Anlagenteilen samt dazugehöriger Modellversuche beauftragt. Die ersten baulichen Arbeiten vor Ort starten im Winter 2026/2027.

ew-Redaktion

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