"Minol Solar – powered by Einhundert Energie" ist ein Komplettpaket für Solar-Mieterstrom einschließlich monatlicher Abrechnung.

"Minol Solar – powered by Einhundert Energie" ist ein Komplettpaket für Solar-Mieterstrom einschließlich monatlicher Abrechnung. (Quelle: Adobe Stock/reimax16/Minol)

Minol als Dienstleister für die Immobilienwirtschaft und die Einhundert Energie GmbH als Spezialist in Sachen Mieterstrom haben eine gemeinsame Vision: eine zukunftsfähige und nachhaltige Bewirtschaftung von Gebäuden. Mit dem Komplettpaket „Minol Solar – powered by Einhundert Energie“ haben die beiden Unternehmen im Jahr 2021 ein gemeinsames Mieterstrom-Produkt auf den Markt gebracht. Im nächsten Schritt wollen die Unternehmen ihre Zusammenarbeit intensivieren. Minol als Bestandsinvestor erweitert deshalb seine Beteiligung an dem Kölner Mieterstrom-Unternehmen.

„Mit der Einhundert Energie GmbH als Partner können wir unseren Kunden PV-Mieterstromanlagen als nachhaltige Komplettpakete anbieten. So unterstützen wir gemeinsam das Ziel, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen“, erklärt Zeljko Petrina, Managing Director bei Minol. Dr. Ernesto Garnier, Gründer und CEO von der Einhundert Energie GmbH, ergänzt: „Wir sehen uns als treibende Kraft für die Elektrifizierung und Dekarbonisierung des Gebäudebestands in Deutschland. Wir wollen gemeinsam mit Minol in den kommenden Jahren tausende Immobilien mithilfe von Photovoltaikanlagen (PV) und digitalen Stromzählern in digital betriebene Solarkraftwerke verwandeln.“

Nachfrage nach Solar-Mieterstrom wächst

Mieterstrom ist ein wesentlicher Baustein für eine zukunftsfähige und klimafreundliche Bewirtschaftung von einzelnen Immobilien bis hin zu ganzen Quartieren. Deshalb wird Mieterstrom mit einem entsprechenden Zuschlag finanziell gefördert, aber auch gesetzlich gefordert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 schafft die rechtliche Grundlage. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gilt seit 2022 eine Photovoltaik-Pflicht, die stufenweise erweitert wird. Ab Mai 2022 wird sie beispielsweise in Baden-Württemberg auch für Neubauten im Bereich der Wohngebäude gelten.

ew-Redaktion

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