Der EFR-Zähler SGM-C8: links mit unbestücktem Modulfach sowie das LMN-BAB-Modul, rechts mit dem Tarifeingangsmodul und Abdeckung.

Der EFR-Zähler SGM-C8: links mit unbestücktem Modulfach sowie das LMN-BAB-Modul, rechts mit dem Tarifeingangsmodul und Abdeckung. (Quelle: EFR/Fotografin: Maria Dorner)

Der neue Dreiphasen-Kompaktzähler SGM-C8 der EFR GmbH ist zugelassen. Wie das Schwestermodell SGM-C6 für Zweileiter-Anwendungen bietet der Zähler in der Grundversion alle Basisfunktionen nach dem Messstellenbetriebsgesetz sowie eine optische Schnittstelle. Auf Wunsch steht auch eine eINFO-Schnittstelle zur Verfügung.

Dank eines Modulfachs lassen sich seltener genutzte Funktionen „hinzustecken". So kann der Funktionsumfang der Zähler durch separat erhältliche, spezielle Steck-Module erweitert werden.

Zusatzfunktionen in optionalen Modulen

Als Erweiterungsmodule bietet EFR ein Modul für die Doppeltarifanwendung sowie einen LMN-BAB-Adapter zur sicheren Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway an. Diese Modulbauweise bietet unter anderem allen Kunden Vorteile, die nur Basisfunktionen benötigten: Sie müssen keine von ihnen nicht genutzte Elektronik mitkaufen. Das minimiert die potenziellen Fehlerquellen und schont aufgrund des geringeren Materialeinsatzes die Umwelt.

Zähler-Zulassung wurde im September 2021 erteilt

Der kürzlich zugelassene Dreiphasen-Kompaktzähler SGM-C8 eignet sich für Vierleiter-Systeme; er wird in den Ausführungen 5(60)A und 5(100)A und den Genauigkeitsklassen A oder B nach MID angeboten. Die Zulassung des Schwestermodells SGM-C6 für Zweileiter-Anwendungen soll in Kürze erfolgen. Dieser Einphasen-Zähler ist für maximal 60 A spezifiziert. Sowohl der SGM-C6 als auch der SGM-C8 eignen sich zum Beispiel für den Einsatz bei Privatkunden und in Wohnanlagen, bei Kunden mit Eigenerzeugung und Einspeisung ins öffentliche Netz sowie für Gewerbe- und Arealbetriebe.

ew-Redaktion

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