Stichprobenverfahren

Erfolgreich verlaufener Test: Mit dem Stichprobenverfahren der innogy Metering kann die Eichfrist von modernen Messeinrichtungen verlängert werden. Stephan Rödiger aus dem Team Gerätetechnik Strom überprüft einen elektronischen Stromzähler. (Quelle: innogy Metering)

Insgesamt 122 Stadtwerke und Netzbetreiber konnten gemeinsam mit innogy Metering erfolgreich das neue Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist von Stromzählern beenden. In diesem Jahr haben 97,48 Prozent der Zähler (vorbehaltlich der Freigabe der zuständigen Eichbehörden) das Verfahren bestanden und dürfen damit weiter im Netz betrieben werden. „Für unsere Kunden bedeutet das eine Ersparnis von rund 100 Millionen Euro Investitionskosten für das laufende Geschäftsjahr“, erklärt Dr. Farhad Salehi, stellvertretender Leiter der von innogy Metering betriebenen staatlich anerkannten Prüfstelle für Elektrizität.

Eichfristen können verlängert werden

Das amtliche Stichprobenverfahren erlaubt es, die Eichfrist baugleicher Zähler anhand einer kleinen Stichprobe zu überprüfen. Bei positivem Ergebnis wird die Eichfrist des gesamten Bestands verlängert und die Zähler können weiter zur Abrechnung genutzt werden. Die Anforderungen für das neue Stichprobenverfahren wurden im Eichrecht 2015 neu beschrieben und haben sich deshalb in diesem Jahr deutlich verschärft. Auch die Verfahrensdurchführung ist aufwendiger geworden.

Niedrige Ausfallquoten auch bei elektronischen Zählern

„Um den Smart-Meter-Rollout wirtschaftlich umsetzen zu können, spielt die Eichfrist der elektronischen Zähler eine wesentliche Rolle. Die Fehlerquote der elektronischen Zähler war beim neuen Stichprobenverfahren nur wenig höher als bei den mechanischen Zählern“, betont Salehi. innogy Metering legt viel Wert auf die Qualität der verwendeten Zähler und empfiehlt dies auch ihren Kunden. „Wir freuen uns sehr, dass wir bei den von uns nach einer umfassenden Qualitätskontrolle beschafften Zählern so gute Ergebnisse in der Stichprobe erreichen konnten“, so Salehi. „Bei den elektronischen Zählern haben wir hier nur eine Ausfallquote von 2,71 Prozent.“

Qualitätssicherung zahlt sich aus

Und Salehi macht noch auf einen wichtigen Punkt aufmerksam: Für neue Bauarten von elektronischen Zählern, die ab diesem Jahr in Betrieb genommen werden, wird das „Qualifikationsverfahren zur Stichprobenprüfung“ eingeführt. Für moderne Messeinrichtungen ermöglicht das Verfahren eine Verlängerung der Eichfristen um bis zu acht Jahre und gilt spartenübergreifend für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler. Ohne das bestandene Qualifikationsverfahren ist lediglich eine Verlängerung um maximal zwei Jahre möglich. „Deshalb empfehlen wir allen Stadtwerken und Netzbetreibern, sich mit dem Qualifikationsverfahren auseinanderzusetzen. Unsere Kunden, für die wir Standardzähler beschaffen, können sicher sein, dass diese Zähler am Qualifikationsverfahren teilnehmen“, erklärt Salehi.

Auch die Lebensdauer von Gaszählern kann durch ein Stichprobenverfahren verlängert werden. innogy Metering betreibt dazu in Recklinghausen eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Gaszähler.

ew-Redaktion

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