
Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags (Bildquelle: TMZ)
„Die Digitalisierung des Messstellenbetriebs ist ein wichtiger Teil unserer Strategie zur zukunftsfähigen Ausgestaltung unseres Netzes“, erklären Andreas Bug und Matthias Hahner, Geschäftsführer von OsthessenNetz. „Im laufenden Smart-Meter-Rollout wollen wir 50.000 bis 60.000 konventionelle Zähler bis 2030 auf intelligente Messysteme umbauen. Da gleichzeitig die Anforderungen im Smart Metering weiter an Komplexität zunehmen werden, haben wir uns bewusst für einen Dienstleister entschieden, der nicht nur über die erforderliche Expertise, sondern auch über eine hohe Innovationskraft in diesem Bereich verfügt.“
„Wir freuen uns sehr auf diese auf Zukunft angelegte Zusammenarbeit mit OsthessenNetz. Sie beweist einmal mehr, dass sich die TMZ zu einem der führenden Dienstleister im Bereich des intelligenten Messwesens entwickelt hat“, ergänzt Andreas Nehring für die Geschäftsführung der TMZ. „Darüber hinaus könne die OsthessenNetz und die anderen TMZ-Kunden an den Weiterentwicklungen des Dienstleistungsportfolios der TMZ beispielsweise im Bereich des CLS-Managements partizipieren“, so Nehring weiter.
OsthessenNetz hat mit der TMZ schon im Bereich der Prüfstellenleistungen zusammengearbeitet. „Jetzt wollen wir die Zusammenarbeit ausbauen und durch eine Beteiligung an der TMZ auf ein langfristig stabiles Fundament stellen“, so Bug und Hahner. Hierzu erwirbt OsthessenNetz einen Kommanditanteil an der Thüringer Mess- und Zählerwesen GmbH & Co. KG (TMZ KG), die ihrerseits 25,1% der Geschäftsanteile an der TMZ hält, von der TEAG Thüringer Energie AG (TEAG). Die ON-Geschäftsführer unterschrieben den Vertrag mit den TEAG-Vorständen Dr. Andreas Roß und Dr. Christian Thewißen. Bei der Unterzeichnung des Vertrags dabei waren die TMZ-Geschäftsführer Andreas Nehring und Jörn Lutze, TMZ-KG-Geschäftsführer Wilhelm Aufmkolk sowie Dr. Arnt Meyer, Geschäftsführer der RhönEnergie Fulda GmbH.
Neben der OsthessenNetz und der TEAG gehören der TMZ KG bis auf Weiteres sieben kommunale Versorgungsunternehmen an. Das Gemeinschaftsunternehmen steht dabei weiteren Kooperationspartnern offen.