Durch die Verzögerung aufgrund der Senvion-Insolvenz rechnen die Projektpartner des Trianel Windparks Borkum II mit Verlusten in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe.

Durch die Verzögerung aufgrund der Senvion-Insolvenz rechnen die Projektpartner des Trianel Windparks Borkum II mit Verlusten in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe. (Quelle: Trianel GmbH)

Insgesamt 16 von 32 Windenergieanlagen im Trianel Windpark Borkum II sind errichtet. In der ersten Dezemberwoche 2019 erreichte damit die Anlageninstallation im kommunalen Offshore-Windpark Halbzeit. Der ursprüngliche Fertigstellungstermin für den Windpark bis Ende 2019 kann jedoch nicht mehr gehalten werden. Die Projektpartner EWE und Trianel gehen derzeit davon aus, dass die Installation und Inbetriebnahme aller 32 Windenergieanlagen bis ins erste Halbjahr 2020 andauern könnte.         

»Durch die zunehmenden Schlechtwetterphasen in den Herbst- und Wintermonaten haben wir die massiven Verschiebungen im Bauzeitplan nicht mehr aufholen können«, erklärt Irina Lucke, Technische Geschäftsführerin der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG. Die Insolvenz des Vertragspartners Senvion, der sowohl für die Lieferung, als auch Errichtung und Inbetriebnahme der Windenergieanlage verantwortlich war, hatte sich mit deutlichen Verzögerungen auf den Bauzeitplan ausgewirkt. Dadurch verschob sich der Beginn der Installationsarbeiten in den Spätsommer 2019 mit negativen Folgen für den weiteren Bauablauf. 

Härtefallregelung auch für Offshore-Windparks

»Wir gehen davon aus, dass 10 bis 15 Windenergieanlagen erst nach dem Jahreswechsel in Betrieb gehen können, mit negativen Auswirkungen für das Projekt«, erläutert Klaus Horstick, Kaufmännischer Geschäftsführer von Trianel Windkraftwerk Borkum II. Das Problem dabei: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reduziert sich die Einspeisevergütung für Offshore-Anlagen, die nach dem 1. Januar 2020 in Betrieb gehen, um 1 Ct/kWh. »In Summe bedeutet dies ein möglicher Schaden für uns und die beteiligten kommunalen Unternehmen in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe«, macht Horstick deutlich. 

Der Referentenentwurf für das Kohleausstiegsgesetz von Anfang November 2019 sieht eine Härtefallregelung für Windenergieanlagen an Land vor, die aufgrund der Senvion-Insolvenz nicht fristgerecht installiert werden können. Horstick: »Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung hier mit zweierlei Maß misst. Im Sinne der Gleichbehandlung drängen wir auf eine Härtefallregelung auch für Offshore-Projekte.« Eine Härtefallklausel, die die nächste Degressionsstufe vom 1. Januar 2020 auf den 1. Juli 2020 in dem besonderen Härtefall der Senvion-Insolvenz verschiebt, würde die Belastungen der kommunalen Anteilseigner auffangen können.

Am Trianel Windpark Borkum II sind 20 Stadtwerke, regionale Energieversorger und kommunalnahe Unternehmen beteiligt. Außer der EWE AG mit einem Anteil von 37,5 % ist ein Joint Venture des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich und der Fontavis AG mit 24,51 % beteiligt. Die Stadtwerke-Kooperation Trianel gemeinsam mit 17 Stadtwerken aus Deutschland halten einen Anteil von 37,99 Prozent. Die Gesamtinvestition für den Offshore-Windpark beträgt 800 Mio. €.

ew-Redaktion

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