Mit der Novelle zur TAR Mittelspannung reduziert VDE FNN vor allem für Betreiber von kleineren Wasserkraftwerken den Zertifizierungsaufwand im Einzelnachweisverfahren.

Mit der Novelle zur TAR Mittelspannung reduziert VDE FNN vor allem für Betreiber von kleineren Wasserkraftwerken den Zertifizierungsaufwand im Einzelnachweisverfahren. (Quelle: Voith Hydro)

Derzeit liegt die Erzeugungsleistung von Wasserkraftwerken in Deutschland bei rund 5.000 Megawatt. Um mehr Wasserkraft ins Netz zu holen, hat VDE FNN mit den überarbeiteten Technischen Anschlussregeln (TAR) Mittelspannung (Novelle 2023) das Einzelnachweisverfahren vereinfacht (VDE-AR-N 4110).

Damit alle Erzeugungsanlagen zur Systemstabilität beitragen, müssen sie die entsprechenden Eigenschaften vor dem Netzanschluss nachweisen. Für kleinere Erzeugungsanlagen mit einer Leistung zwischen 135 und 950 Kilowatt, die mit individuell konstruierten Erzeugungseinheiten wie Generator oder Turbine arbeiten – vor allem Wasserkraftanlagen – waren dazu bisher umfangreiche Simulationen und Modelle notwendig. Mit dem neuen vereinfachten Verfahren ist dies nicht mehr erforderlich. Dadurch sinken die Kosten für die Zertifizierung. Zusätzlich wurde der Nachweisprozess vereinfacht. Bereits bestehende Wasserkraftwerke können nach Umbau oder Erneuerung mit einem überschaubaren Aufwand weiter einspeisen.

Weitere Anpassungen der Anschlussregeln bis 2025

Bis zum Jahr 2025 planen die Experten bei VDE FNN umfangreiche Überarbeitungen der Technischen Anschlussregeln für sämtliche Spannungsebenen. Die Wechselrichter von Erzeugungsanlagen müssen künftig wichtige Beiträge für die Systemstabilität leisten, da diese bei 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien nicht mehr von den großen konventionellen Kraftwerken zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen in der Niederspannung mehrere Netzanschlüsse in einem Gebäude oder Messeinrichtungen für den Betrieb von Energiemanagementsystemen ebenso aufgenommen werden wie Regeln für den Einbau von modernen Messeinrichtungen in Kundenanlagen.

Auch die Anforderungen für den Netzanschluss und Betrieb von E-Mobilität (bidirektionales Laden), Notstromaggregaten und Speichern werden aktualisiert. Dabei sollen weitere Vereinfachungen und Verbesserungen des Nachweisprozesses erfolgen. Die Systemeigenschaften von Erzeugungsanlagen und deren Nachweise sind besonders wichtig, damit erneuerbare Anlagen Großkraftwerke ablösen können.

Prozess unter Zeitdruck

Der Aktualisierungsbedarf von Technischen Anschlussregeln wird spätestens alle fünf Jahre überprüft. Macht die technologische oder politische Entwicklung eine kurzfristigere Anpassung notwendig, so erarbeitet eine VDE FNN Projektgruppe einen Entwurf und veröffentlicht diesen. Jede Person kann dazu innerhalb von zwei Monaten Änderungsvorschläge abgeben. Eingegangene Änderungsvorschläge werden in der Projektgruppe geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Dies nützt der Qualität der Regeln, nimmt aber auch Zeit in Anspruch.

Die Novelle 2023 der TAR Mittelspannung ist bereits inhaltlich finalisiert und nun als Vorab-Veröffentlichung im VDE Shop verfügbar. Diese verschafft Anwendern Vorlauf für die Umsetzung. Die Vorab-Version wird derzeit bei der Europäischen Kommission notifiziert und tritt danach erfahrungsgemäß unverändert in Kraft – geplant ist dies für April 2023.

ew-Redaktion

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