
Beispiel einer BOS-Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst Bildquelle: Fenchel
Ein langer Weg von der Idee bis zur Frequenzzuteilung
In Deutschland ist die Idee, mit regionalen Versorgern regionale Netze aufzubauen und zu betreiben, bereits seit dem Jahr 2016 in der Umsetzung. In den Folgejahren zog die Änderung des Frequenzplans eine längere politische Diskussion nach sich. So meldeten auch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) – also die "Blaulichtorganisationen" – Ansprüche für die Nutzung dieser Frequenzen an. Im November 2020 entschied die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) zu Gunsten der Betreiber kritischer Infrastrukturen. Im Vorfeld hatten die Unternehmen der Energiewirtschaft mit positiven Voten immer sehr deutlich und sehr einstimmig für die Vergabe an die Betreiber kritischer Infrastrukturen plädiert. Auch die Verbände Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) und der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V (VDE) sprachen sich seit langem für die Vergabe der 450-MHz-Frequenzen an die kritischen Infrastrukturen aus.
Im Juli 2021 erfolgte die formale Zuteilung der 450-MHz-Frequenzen im Frequenzbereich 451,00 MHz bis 455,74 MHz bzw. 461,00 MHz bis 465,74 MHz von der BNetzA an die 450connect GmbH. Die Zuteilung gilt bis Ende 2040 und erfolgte nach dem bereits genannten Ausschreibungsverfahren. Zu den Kriterien für eine Zuteilung zählte auch die Schwarzfallfestigkeit für 72 Stunden.
Dieser Frequenzbereich ist vom 3GPP-Gremium weltweit als Band 72 standardisiert und ermöglicht damit den Einsatz moderner Funktechnologien wie den Mobilfunkstandard Long Term Evolution (LTE) der 4. und 5. Generation und LTE-M.
Zu den Vorteilen des Frequenzbandes und der Technologie zählen unter anderem:
• hervorragende Flächen- und Gebäudeversorgung,
• hohe Systemverfügbarkeit mittels Notstromversorgung,
• Priorisierung von Anwendungen gemäß Kritikalität,
• Leistungsfähigkeit dank standardisierter Mobilfunktechnik,
• hohe Sicherheit durch autarke Netzinfrastruktur bundesweit,
• langfristige Bereitstellung der Technologie für hohe Investitionssicherheit.
Die Funkversorgung wird bis Ende 2025 bundesweit zur Verfügung stehen.