Die Bundesnetzagentur hat am 18. Dezember den Trassenkorridor für den zweiten Abschnitt der Gleichstromverbindung SuedOstLink festgelegt

Die Bundesnetzagentur hat am 18. Dezember den Trassenkorridor für den zweiten Abschnitt der Gleichstromverbindung SuedOstLink festgelegt (Bild: Bundesnetzagentur)

"Die Energiewende wird ohne einen zügigen Ausbau des Stromnetzes nicht gelingen", sagt Jochen Homann Präsident der BNetzA. "Die Festlegung des Korridors für den SuedOstLink ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung des Projekts. Wir liegen mit den Genehmigungsverfahren für die großen Stromleitungen gut im Zeitplan."

Abschnitt vom Raum Hof bis zum Raum Schwandorf

Die Festlegung des Trassenkorridors umfasst einen Abschnitt, der bei Hof beginnt, östlich von Marktredwitz und Weiden verläuft und bei Schwandorf endet. Dieses Teilstück des SuedOstLink ist 137 km lang. Der festgelegte Trassenkorridor ist 500 bis 1000 m breit. Die Gleichstromverbindung wird in diesem Abschnitt ausschließlich als Erdkabel realisiert.

Die BNetzA folgt in ihrer Festlegung in weiten Teilen dem Vorschlag des Vorhabenträgers Tennet TSO GmbH. In diesen Vorschlag waren bereits Ergebnisse der Antragskonferenz und Anforderungen der BNetzA eingeflossen. Diese hat jedoch bei Marktredwitz einen abweichenden Trassenkorridor festgelegt. Grund dafür ist, dass sie den von Tennet vorgeschlagenen Verlauf für wasserrechtlich nicht genehmigungsfähig hält. 

Bündelung mit Autobahn 93 östlich von Hof

In ihrer Entscheidung hat die BNetzA einen Vorschlag zur Bündelung mit der A93, den u.a. der Landkreis und das Wasserwirtschaftsamt Hof eingebracht hatten, aufgegriffen. Der festgelegte Trassenkorridor verläuft östlich an Gattendorf vorbei über 10 km entlang der Autobahn.

Schon in den im Jahr 2017 durchgeführten Antragskonferenzen wurde die Bündelung des SuedOstLinks mit der A93 gefordert. Die BNetzA hat daher vor Festlegung des Untersuchungsrahmens verschiedene Alternativen geprüft. Die Prüfung ergab, dass eine durchgehende Bündelung des Trassenkorridors für den SuedOstLink mit der A93 aufgrund von räumlichen Einschränkungen nicht in Betracht kommt.

Ein Trassenkorridor in enger, durchgehender Bündelung mit der A93 hätte sich großen Siedlungs- und Gewerbegebieten angenähert, z.B.  bei Schönwald, bei Selb, zwischen Unterweißenbach und Hammergut, bei Marktredwitz-Süd, bei Neustadt an der Waldnaab sowie zwischen Weiden-Nord und Weiden-Süd. Auch hätten zahlreiche Wasserschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete gequert und über längere Strecken Waldschneisen geschlagen werden müssen, z.B. zwischen Rehau, Selb sowie westlich von Mitterteich, Neustadt an der Waldnaab und Weiden. Schließlich hat auch die bewegte Geländetopographie gegen eine Bündelung gesprochen, z.B. die Querung der Naab, zahlreiche Talquerungen und Hangeinschnitte mit entsprechenden Trog- und Dammlagen der Autobahn. Insgesamt wäre eine Vielzahl von Unterquerungen der A93 notwendig gewesen, um diesen Konflikten auszuweichen. Die BNetzA hatte jedoch in ihrem Untersuchungsrahmen festgelegt, dass Tennet an Teilstücken des SuedOstLink eine Bündelung mit der A 93 prüfen muss. 

Im Erörterungstermin im Juli 2019 und der vorgelagerten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die durchgehende Bündelung des SuedOstLink mit der Autobahn A93 erneut gefordert. Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ergab allerdings keine neuen Erkenntnisse, die die erneute Prüfung einer durchgehenden Bündelung gerechtfertigt hätten. 

Nächste Schritte

Nach Abschluss der Bundesfachplanung folgt nun das Planfeststellungsverfahren. In diesem Genehmigungsschritt werden der genaue Leitungsverlauf innerhalb des Trassenkorridors und die technische Umsetzung der Stromleitung festgelegt. Tennet hat den Antrag auf Planfeststellung nach Kenntnissen der BNetzA bereits parallel zum Bundesfachplanungsverfahren vorbereitet und dürfte diesen in Kürze einreichen.

Die Bundesfachplanungsentscheidung und Informationen zum Projekt sowie Kartenmaterial finden Sie unter netzausbau.de.

Hintergrundinformationen

Der SuedOstLink ist, neben Korridor A und SuedLink, eine von drei Gleichstromverbindungen von Norden nach Süden. Die geplante Leitung verläuft von Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt nach Isar in Bayern. Das Vorhaben ist erforderlich, weil es durch den massiven Zubau erneuerbarer Energien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu Engpässen beim Stromtransport nach Bayern kommt. 

SuedOstLink besteht aus insgesamt vier Teilabschnitten. Für den Abschnitt Eisenberg – Hof wurde der Trassenkorridor bereits im Oktober festgelegt. Die Korridore in den verbleibenden Abschnitten Wolmirstedt – Eisenberg und Schwandorf – Isar werden voraussichtlich im ersten Quartal 2020 genehmigt. Die Inbetriebnahme des SuedOstLinks ist für das Jahr 2025 geplant.

Erklärende Filme zum Netzausbau finden Sie unter youtube.com/netzausbau.

np-Redaktion

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