Mit einem Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen die Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme vorläufig gestoppt.

Karsten Vortanz ist Geschäftsführer der Voltaris GmbH (Bild: Voltaris)

Unabhängig des noch ausstehenden Entscheids des OVG in den fünfzig weiteren Verfahren gilt der Entscheid unserer Einschätzung nach nur für die Beschwerdeführer. Für alle anderen Marktteilnehmer ist die Markterklärung bereits bestandskräftig geworden.

Nichtsdestoweniger verunsichert das Urteil nun die Branche insgesamt: Wie sollen Versorger, die nicht geklagt haben, mit der Situation umgehen? Denn über den Kreis der Beschwerdeführer hinaus stellt sich nun natürlich die Frage nach der Akzeptanz der aktuellen Regularien insgesamt. Unserer Auffassung nach sind dabei ein paar wesentliche Punkte zu beachten: Nach wie vor gilt die 10-%-Verpflichtung – eine Missachtung führt im schlimmsten Fall zum Verlust der Grundzuständigkeit. Ferner wird sich nichts an den wesentlichen Aspekten des Rollouts ändern: grundsätzliche Technik und vor allem die zugehörigen Umsetzungsprozesse. Insofern ist es empfehlenswert, die Zeit weiterhin sinnvoll zu nutzen und den Rollout weiter voranzutreiben und zu professionalisieren. Wichtig für die gesamte Branche ist nun, dass Gesetzgeber und BSI zügig Unsicherheiten und Zweifel ausräumen.

Karsten Vortanz, Geschäftsführer, Voltaris GmbH, Maxdorf

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