Außerhalb des Sichtkontakts fliegen

Im Netzbetrieb können mit Drohnen Inspektions- und Wartungsarbeiten schnell und effizient durchgeführt werden. Die neue Gesetzeslage hilft dabei.

Steuerung ohne Sichtkontakt (Bild: Ole Freier)

Aber nahezu alle unbemannten Systeme, die derzeit für Inspektion und Überwachung von Netzen eingesetzt werden, werden vom Boden aus von einem Piloten per Funkfernsteuerung navigiert. Durch eine 2021 in Kraft getretene EU-weite Gesetzeslage wird die Nutzung nun aber in einem ganz entscheidenden Punkt deutlich vereinfacht: Die unbemannten Systeme können außerhalb des Sichtkontakts (BVLOS – Beyond Visual Line of Sight) geflogen werden. Dies galt zwar auch schon zuvor, aber durch die Gesetzesnovellierung ist nun festgelegt: Unternehmen, denen eine bestimmte Mission (also beispielsweise der Einsatz für eine Trassen-inspektion) an einem Ort innerhalb der EU genehmigt wurde, können diese Aufgabe auch an einem beliebigen anderen Ort mit vergleichbaren Bedingungen durchführen. Anders als zuvor muss hierbei nicht der gesamte Genehmigungsprozess einschl. Risikoanalyse (SORA – Specific Operational Risk Assessment) je Flug neu durchlaufen werden. Das ConOps (Betriebskonzept) kann 1:1 weiterverwendet werden.

Damit werden entsprechende Einsätze weniger bürokratisch, deutlich günstiger und somit oftmals überhaupt erst attraktiv. Hinzu kommt: Spezialisierte Unternehmen bieten solche Drohneneinsätze als Dienstleistung an. Sollen unbemannte Systeme Stromnetze inspizieren, müssen keine eigenen Piloten beschäftigt werden: Es reicht aus, einen entsprechenden Dienstleister zu beauftragen. Und dieser muss nicht einmal mehr vor Ort sein. Flüge können "remote" von überall aus durchgeführt werden. Die Drohne fliegt dann selbstständig zum Einsatzort. Wird auf eine Drohne zugegriffen, die ohnehin in der Nähe bereitsteht, kann das unbemannte System innerhalb einer Stunde (oder schneller) am Einsatzort sein. Hohe Reisekosten entfallen damit ebenso wie die Notwendigkeit, eigenes Personal schulen zu müssen.

Somit wird der Einsatz durch die neue Regelung deutlich einfacher und somit kostengünstiger. Wichtig für eine kosteneffiziente Kalkulation: Je häufiger eine Tätigkeit wiederholt wird, umso mehr rechnet sich die Drohne. Hinzu kommt: Für unbemannte Flüge, die langfristig, regelmäßig und ohne Piloten am Einsatzort durchgeführt werden sollen, lassen sich Ladestationen in der Nähe des zu prüfenden Geländes aufstellen (Flächenbedarf lediglich rd. 3 m × 4 m). Dort wird die Drohne geparkt, wenn sie nicht im Einsatz ist, und kann gleichzeitig aufgeladen werden. Der eigentliche Flug wird von dort aus ferngesteuert, wo der Pilot sitzt: Etwa am Standort des beauftragten Dienstleisters oder in der Zentrale eines Energieversorgers.

Mit den nunmehr geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen einerseits und den technischen Innovationen andererseits ist die Grundlage geschaffen, die Einsatzmöglichkeiten von UAV-Systemen deutlich zu erweitern.

 

Über Beagle Systems
Beagle Systems ist spezialisiert auf die Durchführung von Langstreckenflügen per Drohne, beispielsweise zur Überwachung von Infrastrukturanlagen wie Stromnetze und zu Transportzwecken. Das Unternehmen baut sämtliche Drohnen für die oft sehr spezifischen Aufgaben selbst und bietet deren Einsatz als Dienstleistung an. Das Unternehmen wurde 2019 gegründet und beschäftigt vierzehn Mitarbeiter.

www.beaglesystems.com

Oliver Lichtenstein, Geschäftsführer, und Mitja Wittersheim, COO, Beagle Systems GmbH, Hamburg
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