Frank Borchardt, Leiter des Fachbereichs "Metering und Digitalisierung" bei VDE FNN: "Ohne einheitliche Standards enden wir im Chaos." (Bildquelle:VDE)
"Das wirft den Fahrplan zum Aufbau der neuen sicheren Infrastruktur für die Energiewende zurück", sagt Frank Borchardt, Leiter des Fachbereichs "Metering und Digitalisierung" bei VDE FNN und Mitautor eines aktuellen Positionspapiers zum Thema. Zusätzliche, neue technische Konzepte für ein "Smart Meter Light" würden zunächst erneute Standardisierungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsaufwände erfordern und damit für Jahre Ressourcen binden, die aktuell für die Beschleunigung des Rollouts benötigt werden. Die hierfür erforderlichen personellen und fachlichen Ressourcen seien dieselben, die derzeit den Einbau intelligenter Messsysteme vorantreiben, so Borchardt weiter. Die vorhandenen effizienten Lösungen des Messstellenbetriebsgesetzes sollten besser für Mehrfamilienhäuser genutzt werden.
Risiko für parallele Systemlandschaft steigt
Das Risiko einer parallelen Systemlandschaft würde durch ein Smart Meter Light steigen, während die Skalierung eines bundesweit standardisierten, cybersicheren und interoperablen Rollouts geschwächt werde. Auch die Smart Meter Light-Systeme müssten ihre Daten in die Netzführungs-, Bilanzierungs- und Beschaffungsprozesse einspeisen.
"Aus dem Ressourcen- und Prozessproblem wird aber schnell eine Gefahr für das Stromnetz, wenn sich Netzbetreiber und andere Marktpartner nicht mehr auf die Integrität der Daten verlassen können, mit denen ihre Systeme Entscheidungen treffen sollen. Dieses Risiko lässt sich nur vermeiden, wenn Smart Meter Light genauso spezifiziert, entwickelt und getestet werden, wie die Lösung, die bereits heute zur Verfügung steht. Sonst passen Datenformate, Systeme und Prozesse einfach nicht zusammen", sagt Borchardt. „Ohne einheitliche Standards enden wir im Chaos.“ Millionen von Endkunden würden in eine technologische Sackgasse geführt werden.
VDE FNN und DKE schlagen für die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts stattdessen vor, für Endkunden außerhalb des verpflichtenden Rollouts die bereits im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorgesehene, kosteneffiziente und cybersichere 1:n-Anbindung zu nutzen.