Gaskraftwerke: Die Frage, wie die künftig zu erwartende Kapazitätslücke geschlossen werden kann, bleibt offen

Die Frage, wie die künftig zu erwartende Kapazitätslücke geschlossen werden kann, bleibt offen (Bildquelle: Adobe Stock)

Versorgungssicherheit ist neben der Umweltverträglichkeit und der Wirtschaftlichkeit eines der drei zentralen Ziele der Energiepolitik. Mit der Energiewende lag der Schwerpunkt in den letzten 15 Jahren auf der Reduktion der CO2-Emissionen und damit der Umweltverträglichkeit. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob dabei die beiden anderen Ziele zu stark in den Hintergrund getreten sind. Daher liegt in diesem Beitrag der Fokus auf der Betrachtung der Erzeugungskapazität als wichtiger Baustein der Versorgungssicherheit.

Versorgungssicherheit

Für die Versorgungssicherheit sind laut Bundesnetzagentur kraftwerksbezogene (Erzeugungskapazitäten, Kapazitätsreserve) und netzbezogene (Engpassmanagement, Netzreserve, Spannungsqualität) Aspekte wichtig. Darüber hinaus spielen auch Querschnittsthemen wie IT-, Netz- und Systemsicherheit eine immer bedeutendere Rolle [1]. Im Zuge der Stilllegung von Kern- und Kohlekraftwerken rückt insbesondere die gesicherte Leistung in den Vordergrund, die sicherstellt, dass jederzeit ausreichend Erzeugungskapazitäten (auch in Dunkelflauten mit geringer Einspeisung wetterabhängiger erneuerbarer Energien, d.h. vor allem Wind- und Solaranlagen) zur Deckung der Nachfrage vorhanden sind.

Vereinfacht definiert die Bundesnetzagentur gesicherte Leistung als Nettoerzeugungskapazität abzüglich nicht einsetzbarer Leistung, Kapazitäten in Revision und ausgefallener Leistung sowie der Reserve für die Systemdienstleistungen. Dabei gilt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, dass die gesicherte Leistung jederzeit größer als die nachgefragte Jahreshöchstlast plus Sicherheitsmarge sein muss [2]. Das heißt, der Bedarf nach gesicherter Leistung richtet sich im Wesentlichen nach der Spitzenlast, die in Deutschland aktuell bei 82 GW liegt. Zudem sind 3 GW Reserve für Kraftwerksausfälle (z.B. Revisionen o.ä.) hinzuzurechnen sowie weitere 3 GW, die für die Bereitstellung von Systemdienstleistungen benötigt werden. Insgesamt sind in Deutschland somit in etwa 88 GW an gesicherter Leistung erforderlich [3].

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