EU Green Deal

Klimapolitik: Prof. Dr. Manfred Fischedick, Wissenschaftlicher Geschäftsführer, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie; Professor des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften – Schumpeter School of Business and Economics an der Bergischen Universität Wuppertal

Prof. Dr. Manfred Fischedick (Bildquelle: Wuppertal Institut)

„Die Diskussion um Wasserstoff hat zugegebenermaßen silver bullet-Charakter und eine derartige silver bullet gibt es natürlich nicht. Ich denke aber schon, dass wir eine Wasserstoffwirtschaft brauchen und auch bekommen werden. Das funktioniert allerdings nur, wenn wir unsere Hausaufgaben machen, also die Energieeffizienz verbessern, die Potenziale der Erneuerbaren ausschöpfen und eine leistungsstarke internationale Wasserstoffinfrastruktur auf- und sukzessive ausbauen. Gute Möglichkeiten und auch schon Ansätze sehe ich im energieintensiven Industriesektor, weil dort die Alternativen für einen nachhaltigen, klimaverträglichen Weg in die Zukunft zumeist fehlen – dies gilt z.B. für die Stahlindustrie, zumindest dann, wenn man nicht auf die CCS-Karte setzen möchte.“

Prof. Dr. Manfred Fischedick, Wissenschaftlicher Geschäftsführer, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie; Professor des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften – Schumpeter School of Business and Economics an der Bergischen Universität Wuppertal

„et“: Der Green Deal der EU ist das Dach für die deutsche Klimapolitik. Bedeutet sein Ziel der Klimaneutralität eine Verschärfung der bisherigen 80-95 %-Marke?

Löschel: Ob das Neutralitätsziel eine Verschärfung darstellt, hängt davon ab, wie viele negative Emissionen realistisch machbar sind. Es dürfte aber eher 95 % Treibhausgasreduktion entsprechen als 80 %. Die entscheidende Frage ist im Moment, wie interpretieren wir das auf kurze Frist, bis 2030? Da haben wir keine negativen Emissionen im System und müssen deshalb die bestehenden europäischen Ziele deutlich nachschärfen, um auf dem Pfad zu bleiben.

Edenhofer: Das Ziel Treibhausgasneutralität bis 2050 ist ein sehr ehrgeiziges Ziel, das aber mit der Zielvorgabe des Weltklimarats IPCC übereinstimmt. Es bezieht sich zunächst einmal auf Nettotreibhausgasneutralität. Netto bedeutet, die Nulllinie zu erreichen, was aber nur über negative Emissionen möglich ist. Die Schwäche des Green Deal für Europa ist allerdings dieselbe wie in Deutschland, nämlich der Mangel an effektiven Instrumenten, um diese Ziele umzusetzen. Einen generellen Lichtblick möchte ich aber nennen, nämlich den veränderten Umgang der Finanzwirtschaft mit dem Klimathema. Das gilt auch für die Bundesbank und die Europäische Zentralbank. Es zeichnet sich ab, dass die Kapitalmärkte Klimarisiken und deren Folgen einpreisen.

Fischedick: In einem Gutachten für die Bundesregierung wurde jüngst festgestellt, was zu erwarten ist, wenn man das Klimaschutzprogramm bis 2030 durchdekliniert. Demnach reichen die beschlossenen Maßnahmen noch nicht aus, um das Ziel von mindestens 55 % Treibhausgasminderung zu erreichen. Nach den Modellierungen besteht eine Lücke von bis zu 71 Mio. t CO2 im Zieljahr 2030. Erforderlich ist also ein zeitnahes Nachsteuern des beschlossenen Maßnahmenprogramms. Mit Blick auf die Sorgenkinder Verkehr und Gebäudesektor überrascht mich fast, dass die Lücke nicht größer ist. Aber seien wir uns darüber im Klaren, dass Deutschland noch einmal deutlich nachsteuern muss, sollte die EU im Sommer zu der Entscheidung kommen, ihr 2030er Ziel von heute 40 % auf 50 % oder sogar 55 % zu erhöhen.

 „et“: Was bedeutet der Green Deal für die deutsche Klimapolitik?

Edenhofer: Deutschland hatte lange Zeit eine Vorreiterrolle im Klimaschutz inne, auch gegenüber der EU. Das hat sich durch die verbindlichen Emissionsziele im Rahmen der Rechtsvorschriften zur EU-Lastenteilung verändert. Diese hat zwei Komponenten. Erstens müssen alle Mitgliedstaaten liefern, wenn auch zugegebenermaßen in unterschiedlicher Höhe. Aber wer das – zweitens – nicht erfüllt, der muss Strafzahlungen leisten, das ist sanktionsbewährtes Europarecht. Es geht nun also nicht mehr darum, ob Deutschland Klimaschutz-Vorreiter in der EU ist, sondern darum, dass Deutschland sehr große Schwierigkeiten hat, europarechtliche Forderungen im Rahmen des effort sharing zu erfüllen. Und das ist für das Land sicherlich neu.

„et“: European Green Deal und Deutsches Klimaschutzgesetz: gibt es hier rechtliche Probleme und Widersprüche?

Löwer: Die Frage lässt sich so nicht beantworten, weil der European Green Deal ein durchaus vollmundiges Gesamtprogramm ist, das alle Lebensbereiche in den Blick nimmt und in Richtung Klimaneutralität analysiert. Der häufigste Satzpartikel in dem Dokument ist indes „Die Kommission wird…“. Die Mitgliedstaaten kommen darin als Teil unionaler Willensbildung zunächst gar nicht vor. Es ließe sich also allenfalls fragen, ob die Ziele des Green Deal im Widerspruch zum nationalen Klimaschutzgesetz stehen.

Das Kommissionszwischenziel 2030 für die Treibhausgasemissionen lautet: 50 % resp. 55 % Reduktion gegenüber dem Referenzjahr 1990. Das ist offenbar mit dem deutschen Klimaschutzgesetz gut abgestimmt, wie in § 3 Abs. 1 nachzulesen ist: Bis zum Zieljahr 2030 soll eine Minderungsquote von 55 % erreicht werden. Ob wir zu diesem Ziel auf gutem Wege sind, steht wieder auf einem anderen Blatt. Auch das Langfristziel des Green Deal der Klimaneutralität bis 2050 findet sich in § 1 des zitierten Gesetzes. Das Problem für die Union wird eher sein, ihren European Green Deal normativ operationabel zu machen, wobei die Langfristziele für Union und Nationalstaaten schon völkerrechtlich in Klimaabkommen vorgegeben sind.

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