Das Potenzial von Flexibilitäten ausschöpfen

Abb. 3 Anzahl der Viertelstunden mit Restriktionsverletzungen und Schwere der Vorfälle im Verteilnetz

Abb. 3 Anzahl der Viertelstunden mit Restriktionsverletzungen und Schwere der Vorfälle im Verteilnetz (Quelle: eigene Darstellung)

Insgesamt zeigt das Pilotprojekt das enorme Potenzial, das in der Nutzung von haushaltsnahen Flexibilitäten steckt. Bei der marktdienlichen Optimierung unter Nutzung des Day-Ahead-Preises konnten die Stromkosten um mehr als 25 % gesenkt werden. Eine Überschlagsrechnung mit Nutzung des kontinuierlichen Intraday-Marktes verweist darüber hinaus auf weitere Erlöspotenziale. Die Optimierung des Einsatzes von Flexibilitäten im Sinne der Netzstabilität zeigt, dass die Netzstabilität erhöht und kritische Überlastungen sogar vollständig vermieden werden können.Dies bedeutet, dass Kosten für den Ausbau der Netzinfrastruktur durch den Einsatz von Flexibilitäten eingespart und finanzielle Risiken für die EVUs reduziert werden können. Schließlich konnte in einer ersten Berechnung gezeigt werden, dass durch die Nutzung von Flexibilitäten die CO2-Emissionen des deutschen Strommixes um rund ein Viertel reduziert werden können. All diese Ergebnisse lassen sich ohne Komforteinschränkungen für die Haushalte realisieren. Denn deren Fahrzeuge werden weiterhin zum von ihnen gewünschten Zeitpunkt geladen.

Was jetzt zu tun ist

Um haushaltsnahe Flexibilitäten in der Praxis nutzen zu können, müssen Politik und Wirtschaft eine Reihe von Voraussetzungen schaffen. Einige davon sind bereits realisiert. Andere aber sind bislang nur teilweise umgesetzt oder sogar überhaupt nicht geplant.

Damit Kunden einen finanziellen Anreiz haben, ihre Stromnachfrage zu flexibilisieren, müssen EVUs Privathaushalten dynamische Tarife anbieten. Diese Voraussetzung ist teilweise erfüllt: Ab 2025 sind alle EVU dazu verpflichtet, dynamische Tarife anzubieten. GPE hat einen solchen Tarif seit April 2024 bereits im Angebot.

EVUs können dynamische Tarife allerdings nur mit Smart Metern abrechnen, die den Stromverbrauch zeitlich genau erfassen. Der Einbau von Smart Metern in möglichst vielen Haushalten ist für die Nutzung von Flexibilitäten daher von entscheidender Bedeutung. Hier hinkt Deutschland im europäischen Vergleich hinterher. Während in einigen skandinavischen Ländern bereits alle Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sind, ist deren Anteil in Deutschland bislang verschwindend gering.Nach dem im Mai 2023 verabschiedeten „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ sollen bis Ende 2028 immerhin 50 % und zwei Jahre später 95 % aller Haushalte damit ausgestattet sein.

Abgesehen von diesen technischen Voraussetzungen bedarf es für die flächendeckende Nutzung haushaltsnaher Flexibilitäten einer Regulierung, die den Handel mit Flexibilitäten ermöglicht und unterstützt. Dafür müssten die Netzbetreiber die Kosten für die Nutzung von Flexibilitäten im Rahmen der Anreizregulierungsverordnung der Bundesnetzagentur (BNetzA) anrechnen können. Dies ist bisher nicht der Fall – und durch die BNetzA auch für die Zukunft nicht vorgesehen. Aktuell sieht die BNetzA lediglich das Dimmen von Leistung gegen Entschädigung im Rahmen des Netzengpassmanagements vor.

Das Pilotprojekt „FlexHafen“ zeigt prägnant: Obwohl die Energiewende aufgrund des erhöhten Strombedarfs und der witterungsbedingten Volatilität der Stromerzeugung Herausforderungen mit sich bringt, können in den bisher oft getrennt diskutierten Transformationsbereichen „Mobilität“, „Wärme“, „Stromnetze“ und „Märkte“ enorme Synergien gehoben werden. Die Elektrifizierung von Wärmeversorgung und Verkehr und die damit verbundenen Flexibilisierungspotenziale bieten große Chancen. Diese gilt es jetzt zu nutzen – auch durch eine kluge, den Anforderungen der Zeit entsprechende Regulierung.

J. Giese, Dr. E. Pick, Green Planet Energy eG, Hamburg; J. Heidingsfelder, Dr. T. Dethlefs, EnergieDock GmbH, Hamburg

Kontakt: tim.dethlefs@energiedock.de.

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