Onshore-Windenergieanlagen: Angesichts der ambitionierten Ausbauziele bei der Windenergie an Land rücken die derzeit geltenden länderspezifischen Abstandsregelungen in den Fokus der Diskussion

Angesichts der ambitionierten Ausbauziele bei der Windenergie an Land rücken die derzeit geltenden länderspezifischen Abstandsregelungen in den Fokus der Diskussion (Bildquelle: Adobe Stock)

Unter Berücksichtigung des Ausbaus der vergangenen Jahre stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen die hochgesteckten Ziele erreicht werden können. Antworten ermöglicht ein am Forschungszentrum Jülich entwickeltes Analysemodell.

Mit dem sog. Osterpaket [1] initiiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Vielzahl von Maßnahmen, die den Weg zu einer treibhausgasneutralen Energieversorgung ebnen sollen. Auch werden ambitionierte Ziele gesetzt: So soll bis zum Jahr 2030 eine Gesamtkapazität an Onshore-Windenergieanlagen von 115 GW erreicht werden, was in etwa einer Verdopplung der heutigen installierten Kapazität (ca. 56,1 GW) bedeutet. Bis zum Jahr 2040 will man einen Wert von 160 GW erreichen. Um den Zielwert bis 2030 zu erreichen, sind nach Schätzungen des BMWK jährliche Brutto-Zubauraten von bis zu 10 GW notwendig. Weiterhin geht man davon aus, dass für die Errichtung von Onshore-Windkraftanlagen mindestens 2 % der Gesamtfläche Deutschlands notwendig ist.

Angesichts dieser ambitionierten Ziele rücken die derzeit geltenden länderspezifischen Abstandsregelungen in den Fokus der Diskussion. Beispielhaft seien die 10H-Regelung in Bayern oder auch die 1.000 m-Regelung in Nordrhein-Westfalen genannt, die von den beteiligten Akteuren aktuell kontrovers diskutiert werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die derzeit in den Bundesländern potenziell möglichen, durch die jeweiligen Abstandsregelungen begrenzten Flächen ausreichen, um die gesetzlichen Ausbauziele zu erreichen. Für Bundesländer mit einer Gesetzgebung, die einen schnellen Windkraftausbau ermöglicht, können sich weitergehend Chancen ergeben, sich als Standort für lokale, energieintensive Industrien zu etablieren, die stark von unmittelbarer Nähe zur Erzeugung profitieren.

Darüber hinaus gilt es zu beleuchten, in welchem Ausmaß die aus den geltenden Abstandregelungen resultierenden Potenziale in den jeweiligen Bundesländern bislang ausgeschöpft wurden. Das Institut für Techno-ökonomische Systemanalyse (IEK 3) am Forschungszentrum Jülich hat ein Analysemodell entwickelt, das die Beantwortung solcher Fragen ermöglicht. Das Modell zeichnet sich insbesondere durch eine hohe räumliche Auflösung aus und ermöglicht daher detaillierte Analysen zu Flächennutzungen sowie Mindestabstandsregelungen.

Methodik

Die im Nachfolgenden vorgestellten Analysen wurden mit dem Modell GLAES (Geospatial Land Eglibility for Energy Systems) [2] durchgeführt. Hierbei handelt es sich um ein Open Source-Modell, mit dem es möglich ist, auf der Basis georeferenzierter Datensätze geeignete Standorte und Potenziale für Windkraftanlagen unter Berücksichtigung verschiedenster Randbedingungen zu berechnen.

Das Modell kann auch für die Analyse von PV-Potenzialen eingesetzt werden. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei das Identifizieren von Landnutzungsflächen, die für eine Errichtung von Windkraftanlagen nicht zur Verfügung stehen, wie z.B. Straßen, Naturschutzgebiete oder urbane Gebiete etc. Besonders wichtig sind die zugrundeliegenden GIS-Datensätze, die eine grundlegende Vorrausetzung für eine belastbare Aussage zu Landnutzung (z.B. Wohnnutzung) oder physikalische Gegebenheiten (z.B. Hangneigungen) erlauben. Durchgeführte Voranalysen zeigen, dass hochaufgelöste Eingangsdatensätze eine unbedingte Voraussetzung sind, um regionale Gegebenheiten adäquat berücksichtigen zu können [3].

Dem GLAES Modell liegen hochaufgelöste Eingangsdatensätze zugrunde, wie z.B. der Datensatz Basis-DLM [4], der eine Lagegenauigkeit von ± 3 bis ±15 m für Landnutzungsobjekte aufweist. Zusätzlich werden Gebäude durch Hausumringe [5] berücksichtigt. Darüber hinaus ermöglichen die implementierten Datensätze des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) [6] sowie der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) [7] Detailausschlüsse wie z.B. Naturschutzgebiete oder Wasserschutzgebiete.

1 / 3

Ähnliche Beiträge