Ausgangssituation

Onshore-Windenergieanlagen: Abb. 1 Links: Momentaner Windenergieausbau pro Bundesland; rechts: Ausbau im Jahr 2021 auf Basis einer Auswertung der Fachagentur Wind [8]

Abb. 1 Links: Momentaner Windenergieausbau pro Bundesland; rechts: Ausbau im Jahr 2021 auf Basis einer Auswertung der Fachagentur Wind [8] (Bildquelle: Forschungszentrum Jülich GmbH)

Onshore-Windenergieanlagen: Abb. 2 Historischer Ausbau aus [9], sowie Ausbauziele des BMWK aus [1], stark vereinfacht gewichtet mit den Flächen der Bundesländer als erste Näherung

Abb. 2 Historischer Ausbau aus [9], sowie Ausbauziele des BMWK aus [1], stark vereinfacht gewichtet mit den Flächen der Bundesländer als erste Näherung (Bildquelle: Forschungszentrum Jülich GmbH)

Die Verteilung der aktuellen Gesamtkapazität (ca. 56,1 GW) auf die einzelnen Bundesländer ist sehr unterschiedlich, wie Abbildung 1 (linke Grafik) verdeutlicht. So sind etwa 58 % der gesamten installierten Leistung in nur vier Bundesländern (Niedersachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, NRW) installiert, wobei allein auf Niedersachsen ein Anteil von 21 % entfällt. Diese Länder, deren Flächenanteil etwa 35,6 % an der bundesdeutschen Gesamtfläche beträgt, dominierten auch im Jahr 2021 den Zubau. Knapp 74 % des letztjährigen gesamten Bruttozubaus (ca. 1,9 GW) entfielen auf diese vier Länder (Abb. 1, rechte Grafik). Demgegenüber ist in anderen großen Flächenländern nur ein schleppender Ausbau festzustellen. So betrug in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen der Ausbau im Jahr 2021 ca. 0,14 GW, was einem Anteil von lediglich 7 % entspricht. Auch die gesamte installierte Leistung dieser Länder beläuft sich auf lediglich 10 % obwohl der Flächenanteil an der Gesamtfläche Deutschlands ca. 35 % beträgt.

Ausbauplan der Bundesregierung

Mit ihrem Osterpaket beabsichtigt die Bundesregierung u.a., die Kapazität von Onshore-Windenergieanlagen forciert auszubauen. Um die für die Jahre 2030 und 2040 gesetzten Zielwerte zu erreichen, sind hierfür jährliche Brutto-Ausbauraten notwendig, die ab dem Jahr 2025 ca. 10 GW betragen. Unter Berücksichtigung der historischen Zubauten ist ersichtlich, dass in 2017 mit 5,3 GW der maximal gesehene Zubau erreicht wurde, während seit 2018 ein Einbruch der neu installierten Windkraftanlagen erkennbar ist. Demzufolge muss im Vergleich zum Zubau bezogen auf das Jahr 2021 bis 2025 eine nahezu Verfünffachung der Ausbaurate erreicht werden.

Gleichzeitig wird von der Regierung betont, dass jedes Bundesland etwa 2 % der Gesamtfläche für den Windenergieausbau ausweisen muss, um den Ausbau zu schaffen. Gewichtet man den jährlichen Zubau des Osterpakets mit den Flächen der einzelnen Bundesländer, ergibt sich der in Abb. 2 dargestellte bundeslandspezifische Zubau. Demzufolge müsste der stärkste Zubau in dem flächenmäßig größten Bundesland (Bayern) erfolgen. Die jährliche Ausbaurate müsste in diesem Bundesland ab dem Jahr 2025 ca. 2 GW/a betragen, was in etwa der gesamten Zubaurate Deutschlands im letzten Jahr entspricht. Ein ähnlich hoher Zubau müsste ebenfalls in Baden-Württemberg erfolgen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die in den Bundesländern aktuell implementierten Abstandsregeln für die Erschließung solcher Flächenpotenziale ausreichen.

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