Zukunft des wirtschaftlichen Wachstums

Abb. 1 Endenergieverbrauch in Deutschland in Petajoule (PJ) (Quelle: eigene Darstellung)

Tab. 1 Kennziffern der Energieversorgung
Mit dem Verständnis der zu Beginn dieser Ausarbeitung eingeführten Definitionsgleichung ist es offensichtlich, dass mit der gleichzeitigen Vorgabe einer bestimmten Menge an verfügbarer Endenergie für 2045 und der Vorgabe der Endenergieproduktivität für 2045 automatisch die im Jahr 2045 maximal mögliche Produktion an Gütern und Dienstleistungen feststeht (Tab. 1)
Ergebnis: Das reale Bruttoinlandsprodukt in Deutschland kann im Jahr 2045 nur geringfügig über dem heutigen Niveau liegen. Zwar wird sich die Energieproduktivität nach den Vorstellungen der Bundesregierung deutlich verbessern, aber eben nicht so stark, um bei dem reduzierten Energieangebot deutlich mehr Güter und Dienstleistungen als heute bereitstellen zu können. So errechnet sich für das Bruttoinlandsprodukt in 2045 ein Wert von 3.363 Mrd. €2015. Besonders eindrucksvoll ist die sich aus unseren Berechnungen ergebende jährliche Wachstumsrate für das reale Bruttoinlandsprodukt von 2022 bis 2045. Diese liegt bei 0,115 % pro Jahr. Bei einem solchen Wert fällt es schwer, von wirtschaftlichem Wachstum zu sprechen.
Der guten Ordnung halber ist an dieser Stelle noch der Hinweis zu beachten, dass dieses Rechenergebnis natürlich voraussetzt, dass neben der vorgegebenen Menge an Endenergie auch immer genügend sog. „Vorlieferungen“ (insbesondere Rohstoffe) und – absehbar vielleicht noch wichtiger – genügend Arbeitskräfte für die Produktion von Gütern und Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Stehen diese Produktionsfaktoren nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung, kann die Menge der maximal produzierbaren Güter und Dienstleistungen sogar noch geringer ausfallen. Auf Details dazu soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden.
Energiepolitik
Auch wer sich nur ein wenig mit der Energiewende befasst hat, hat verstanden, dass der Umbau der Energieversorgung in Deutschland nicht ohne gravierende wirtschaftliche Konsequenzen ablaufen kann. Jetzt aber hat man es amtlich und schwarz auf weiß: Nimmt man die Vorgaben der Bundesregierung für bare Münze, muss man davon ausgehen, dass das reale Bruttoinlandsprodukt von 2022 bis 2045 nur noch um 0,115 % p.a. wachsen kann. Das ist Mathematik. Dieses Ergebnis wird manche irritieren. Etwa die, die noch die Aussagen von Bundeskanzler Olaf Scholz vor Augen haben, der Anfang 2023 angesichts der hohen Investitionen in den Klimaschutz ein Wachstum wie zu Zeiten des Wirtschaftswunders in Aussicht gestellt hat [5]. Oder die, die den aktuellen Entwurf des „Wachstumschancengesetzes“ der Bundesregierung gelesen haben [6]. Hier gibt es ganz offensichtlich einige Widersprüche.
Andere werden das Ergebnis als Beleg dafür nehmen, dass jetzt endlich auch die Bundesregierung eingesehen hat, dass der Weg in eine klimaneutrale Zukunft nicht ohne Verzicht möglich ist. Noch ist nicht so richtig zu sehen, wie die Bundesregierung mit der zentralen Konsequenz ihrer Vorgaben, nämlich der Festlegung auf ein nur noch geringes wirtschaftliches Wachstum in Deutschland, umzugehen gedenkt. Vielleicht gibt es ja intern schon Überlegungen für Anpassungen in der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik. Wer weiß? Dringlich wäre es schon, um Wirtschaft und Verbraucher auf die zwangsläufig anstehenden Veränderungen vorzubereiten und für die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen.
Zum Ende dieses Abschnitts ist eine Ergänzung wichtig. Wenn man etwas aus den energiewirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre und Jahrzehnte lernen kann, dann ist es dies: Es wird immer wieder Veränderungen geben, kleine und große und auch solche, die völlig unerwartet kommen. Das weiß natürlich auch die Bundesregierung und so war sie klug genug, diese Erfahrung bei der Formulierung des Gesetzes zu beachten. In dem Energieeffizienzgesetz steht, dass die Bundesregierung das Ziel bei außergewöhnlichen und unerwarteten konjunkturellen Entwicklungen oder außergewöhnlichen und unerwarteten Bevölkerungsentwicklungen anpassen kann.
So bleiben die Vorgaben in dem Energieeffizienzgesetz zunächst ein Versprechen für eine anspruchsvolle Energieeinsparpolitik; ein Versprechen, das nützlich sein kann, um auf die öffentliche Meinung einzuwirken und zu Initiativen anzuregen. Allerdings erlaubt es das Gesetz der Bundesregierung auch, die Dinge neu zu ordnen, wenn die Umstände es erfordern. Dazu gehört vor allem auch die Option, eine Entlastung dadurch zu erreichen, dass man durch eine beschleunigte Umstrukturierung und den Einsatz neuer Technologien die Endenergieproduktivität noch deutlich stärker anhebt als bisher geplant. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass das keine einfache Aufgabe ist; insbesondere, wenn man nach den Planungen der Bundesregierung nur noch ein geringes wirtschaftliches Wachstum voraussetzen kann.
Natürlich wäre es an dieser Stelle überaus reizvoll, über die anstehenden Anpassungsprozesse der Politik nach der Vorlage des Energieeffizienzgesetzes weiter nachzudenken. Vielleicht ist es ja auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltsentwicklungen nicht mehr weit, das Energieeffizienzgesetz neu zu fassen. Darüber nachzudenken, wäre ein weites Feld und müsste in einem getrennten Beitrag erfolgen.
Ausblick
Oft wird gesagt: „Energiepolitik auf dem Papier ist einfach. Die Umsetzung der Energiepolitik ist schwierig“. Leser werden nach der Lektüre dieses Textes besser verstehen, dass auch Energiepolitik auf dem Papier schwierig sein kann. Es ist nicht einfach, die überaus komplexen Systemzusammenhänge und dynamischen Rückkopplungsmechanismen richtig zu verstehen und im Blick zu behalten. Das gilt vor allem für den von der Bundesregierung für die Energiewende gewählten „Politikstil“ mit seinen vielen quantitativen Vorgaben. Wer sich auch nur ein wenig mit den Details befasst, versteht sofort, dass der geplante Umbau der Energieversorgung nur dann gelingen kann, wenn die Politik bereit ist, in vielfältiger Weise in das Marktgeschehen einzugreifen. Und das wiederum erklärt die vielen neuen Zuständigkeiten und den damit verbundenen Aufwuchs an Personal in dem für die Energieversorgung in Deutschland zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) [7].
Und so kommt auch die Mathematik ins Spiel. Die Mathematik ist ein Hilfsmittel, das es erlaubt, besser abschätzen zu können, ob man am Ende auch wirklich die Konsequenzen will, von dem, was man erreichen will. Und sie ist hilfreich, um bei allem Verständnis für die heute immer wichtiger werdende „Inszenierung“ von politischen Ambitionen doch noch zu halbwegs realistischen Zielsetzungen zu gelangen.
Diese Einsicht regt zu dem folgenden Schlussgedanken an. In einer Debatte, in der die Zusammenhänge von Politik und Mathematik eine wichtige Rolle spielen, werden sich manche an die folgende Erzählung erinnern: Im antiken Griechenland soll am Eingang der Platonischen Akademie, einer berühmten Institution für philosophisch-wissenschaftlichen Unterricht, ein Schild gestanden haben: „Kein Einlass ohne Kenntnisse der Geometrie“. Offensichtlich waren für Platon mathematische Grundkenntnisse unerlässlich, um im Leben Orientierung zu finden. Können wir daraus etwas lernen? Vielleicht sollte man am Eingang aller Büros, in denen über die Zukunft der Energieversorgung in Deutschland nachgedacht wird, auch ein Schild befestigen? Aufschrift: „Kein Einlass ohne Kenntnisse der Mathematik“.
Anmerkungen
[1] BMWi, BMU: Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung, Berlin 28.9.2010.
[2] Kübler, K.: Energiekonzept, Mathematik und zweifelhafte Erwartungen, in: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 63. Jg. (2013), Heft 1 / 2, S. 73-78.
[3] Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz - EnEfG), Nr. 309, Berlin 13.11.2023.
[4] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Jahreswirtschaftsbericht 2023 – Wohlstand erneuern, Berlin, Januar 2023.
[5] Welt: Artikel „Scholz verspricht Wachstum wie zu Zeiten des Wirtschaftswunders“, Berlin, 10.03.2023.
[6] Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung, Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes, Drucksache 20/8628, Berlin 2.10.2023.
[7] Zum 1. Oktober 2023 weist das Organigramm des BMWK vier Abteilungen aus, die sich im engeren Sinne mit energie- und klimapolitischen Fragen befassen. In diesen vier Abteilungen arbeiten in 65 Referaten rund 420 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vor zehn Jahren, Anfang 2013, gab es im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nur eine einzige Energieabteilung. Und es gab auch nur 20 Referate mit zusammen genau 169 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (einschließlich Abteilungsleiter, Unterabteilungsleiter, Referatsleiter, Referenten, Sachbearbeiter und allem sonstigen Personal).