Zielvorgaben zum Schutz der Erdatmosphäre

Abb. 1 Abweichung der globalen Lufttemperatur vom Durchschnitt 1850/1990 in Grad Celsius

Abb. 1 Abweichung der globalen Lufttemperatur vom Durchschnitt 1850/1990 in Grad Celsius
Quelle: Umweltbundesamt [3]

Abb. 2 Energiebedingte Treibhausgasemissionen in Deutschland in Mio. t CO2

Abb. 2 Energiebedingte Treibhausgasemissionen in Deutschland in Mio. t CO2
Quelle: Umweltbundesamt [8]

Im Gleichschritt mit der internationalen Entwicklung hat der Schutz der Erdatmosphäre auch in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Der Deutsche Bundestag richtete im Jahr 1987 eine Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre“ ein. Damit war das Thema in der Politik angekommen. Auch hier hilft der weite Blick zurück. Das zeigt die Lektüre des Abschlussberichts der Enquete-Kommission aus dem Jahr 1990. Warum? Weil vieles von dem, was wir heute wissen und was die aktuelle Politik bestimmt, dort nachzulesen ist [4]. So lautet eine zentrale Aussage der Kommission: „Die Bestandsaufnahme zeigt eindringlich, wie stark die gesamte Erdatmosphäre und damit die Erde selbst durch den zusätzlichen Treibhauseffekt gefährdet ist“. Als Konsequenz dieser Bewertung hat die Bundesregierung noch im Jahr 1990 das erste CO2-Minderungsziel für Deutschland festgelegt: „Die CO2-Emissionen sollen bis zum Jahr 2005 gegenüber 1987 um 25 % gesenkt werden“. Was ist aus dieser ersten klimapolitischen Zielvorgabe für die damalige Bundesrepublik geworden? Das 25 %-Ziel der Bundesregierung wurde mit einer tatsächlichen Reduktionsminderung von nur 4 % weit verfehlt [5]. Auch wenn das alles weit zurückliegt, ist diese Erfahrung für die aktuelle Debatte durchaus von einiger Bedeutung. Man wird daran erinnert, dass die Politik eine natürliche und auch nachvollziehbare Neigung hat, vor allem auf aktuelle Herausforderungen (damals die Wiedervereinigung) zu reagieren und dann konsequenterweise andere, scheinbar lang-fristigere Aufgaben zurückzustellen.

Nach 1990 hat die Bundesregierung immer wieder Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen auf den Weg gebracht, mit kleineren und größeren Erfolgen [6]. Es ist hier nicht der Raum, darauf im Einzelnen einzugehen. Wichtig für die folgenden Überlegungen ist lediglich die letzte, aktuell gültige politische Vorgabe, die Zielsetzung des Klimaschutzgesetzes. Das Klimaschutzgesetz ist am 17. Dezember 2019 in Kraft getreten. Im Zuge einer Novellierung dieses Gesetzes am 18. August wurde die Zielvorgaben noch einmal verschärft. Dort heißt es jetzt in § 3, Abs. 2: „Bis zum Jahr 2045 werden die Treibhausgasemissionen so weit gemindert, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird“ [7]. Dieses Ziel läuft auf eine Welt hinaus, in der Emissionen von Treibhausgasen nur noch zulässig sind, wenn es dafür eine Kompensation gibt. So können Maßnahmen zur Bindung von CO2 durch natürliche Senken in Rechnung gebracht werden, etwa durch Aufforstung. Nun kann man davon ausgehen, dass bis 2045 eine Kompensation durch Senken und Aufforstung in Deutschland so begrenzt ist, dass sie rechnerisch kaum ins Gewicht fällt. Mit dieser Vereinfachung kann man die Vorgabe des Klimaschutzgesetzes wie folgt fassen: Ziel der Bundesregierung ist es, die energiebedingten Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2045 auf null zu reduzieren. 

Energiebedingte CO2-Emissionen

Mit diesem Verständnis werfen wir nun einen Blick auf die langfristige Entwicklung der energiebedingten CO2-Emissionen in Deutschland, die mit über 80 % den größten Anteil an den Treibhausgasemissionen ausmachen. Ziel ist es aufzuzeigen, was von 1990 bis 2024 an CO2-Minderung erreicht worden ist und was noch zu leisten ist, um die Emissionen bis 2045 auf null zu bringen. Der Rückblick belegt, dass Deutschland die energiebedingten Emissionen deutlich reduziert hat; von 1990 bis heute um rd. 44 % (siehe Abb. 2). Das ist ein Erfolg, auch wenn dabei die Emissionsminderungen in den Anfangsjahren durch den Umbau der vor allem auf Braunkohle ausgerichteten und dadurch extrem kohlenstoffhaltigen Energieversorgung in der ehemaligen DDR zu beachten sind. Auf der internationalen Bühne wurde seiner Zeit ja nicht ohne Grund immer wieder auf die sog. „wallfallprofits“ hingewiesen, d. h. von klimapolitischen Erfolgen, die Deutschland mehr oder weniger in den Schoß gefallen sind. Schließlich ist für eine angemessene Bewertung auch der Hinweis wichtig, dass der starke Rückgang der Emissionen in den letzten Jahren etwas damit zu tun hat, dass es in Deutschland seit 2018 kein nennenswertes wirtschaftliches Wachstum mehr gegeben hat (realer BIP-Zuwachs im Durchschnitt 2018/2024: 0,2 % p.a.). 

Schauen wir in die Zukunft, dann zeigt uns die „60/40-Prozent-Halbzeitbilanz“, wie stark der Prozess zur Reduktion der Treibhausgase beschleunigt werden muss. Auch wenn man nicht an die Allgemeingültigkeit des „Pareto-Prinzips“ glaubt („die ersten „80 % des vorgegebenen Ziels werden mit 20 % des Aufwandes erreicht; die verbleibenden 20 % des Ziels erfordern 80 % des Aufwandes“) bleibt die Erkenntnis, dass die „tiefhängenden Früchte“ in den letzten 34 Jahren abgeerntet sind. Naturgemäß wachsen die Herausforderungen, je näher man dem Zieljahr kommt, und so wird es wohl ab jetzt – Jahr für Jahr und Zug um Zug – anstrengender, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Dimension der Aufgabe lässt sich durch einen einfachen Kennziffernvergleich gut verdeutlichen. Deutschland hat von 1990 bis 2024 die Emissionen im Durchschnitt pro Jahr um 13 Mio. t CO2 vermindert; von 2025 bis 2045 steht Deutschland vor der Aufgabe, die Emissionen pro Jahr um 27 Mio. t CO2 zu reduzieren. 

Primärenergieverbrauch

Treibhausgase sind für viele eine eher abstrakte Kategorie. Man versteht das Ausmaß der anstehenden Veränderungen in Richtung Treibhausgasneutralität besser, wenn man sich die dahinterstehenden energiewirtschaftlichen Anpassungsprozesse vor Augen führt. Der Schutz der Erdatmosphäre verlangt, die bei der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas unvermeidlich entstehenden Emissionen zu reduzieren. In einem ersten Ansatz bedeutet Treibhausgasneutralität nichts anderes, als die Verbrennung von Kohle, Öl und Gas komplett einzustellen.

Leser, die mit den statistischen Details der Energieversorgung in Deutschland nicht vertraut sind, werden jetzt nach einer Orientierung suchen. Hier bietet sich ein Blick auf die Energiebilanz an. Dabei wird deutlich, dass die fossilen Energieträger, Mineralöl, Erdgas, Steinkohle und Braunkohle im Jahr 2024 zusammen immer noch mit fast 80 % zur Deckung des Energieverbrauchs in Deutschland beitrugen. Hervorzuheben sind vor allem die aktuell unverändert hohen Beiträge von Mineralöl (36,6 %) und Erdgas (25,9 %). Die erneuerbaren Energien konnten zwar in den letzten Jahren enorm ausgebaut werden (1990: 196 PJ; 2024: 2.096 PJ). Gleichwohl lag ihr Beitrag zur Deckung des Energieverbrauchs in Deutschland in 2024 bei relativ bescheidenen 20 %. 

Diese herausfordernde Perspektive erklärt, dass immer wieder Ansätze ins Gespräch gebracht werden, die eine weitere Nutzung fossiler Energieträger möglich machen sollen. Und da gibt es einen Weg. Darauf soll hier kurz eingegangen werden. Es ist prinzipiell möglich, Treibhausgase bei der Verbrennung fossiler Energieträger abzuscheiden und die Emissionen unter der Erde zu lagern (CCS-Technologien). Die Atmosphäre wird also nicht zusätzlich belastetet und eine weitere Erwärmung ist nicht zu erwarten. Wie ist diese Option einzuschätzen? Die CCS-Technologie hat in Deutschland eine wechselvolle Geschichte hinter sich. In dem Energiekonzept 2010 hatte die Bundesregierung den Bau von zwei CCS-Demonstrationsanlagen mit dauerhafter Speicherung von CO2 in Deutschland vorgesehen. Damals spielte die Vorstellung einer weiter möglichen Stromerzeugung auf der Basis der heimischen und kostengünstigen Braunkohle eine zentrale Rolle. Diese Vorhaben scheiterten aber am Widerstand der Bundesländer, die als Standorte für eine CO2-Speicherung in Betracht kommen (insbesondere Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen). 

Heute gibt es neue Überlegungen und damit zusammenhängend eine Anpassung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes [9]. Ziel ist es vor allem, die nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen außerhalb der Atmosphäre zu binden. Hier hat man insbesondere die Emissionen aus der Landwirtschaft (Tierhaltung) oder Emissionen bei bestimmten Produktionsprozessen (Zement) im Auge. Insgesamt ranken sich um den Einsatz von CCS aber immer noch viele Spekulationen und damit auch viele Unsicherheiten. Beachtet man dann auch noch die Fristen für die notwendigen Genehmigungsprozesse und Bauzeiten, wird sich die energiewirtschaftliche Bedeutung von CCS zumindest bis 2045 in Grenzen zu halten. So scheint es gerechtfertigt, die Option CCS bei den weiteren Überlegungen außer Betracht zu lassen und im Folgenden mit dem oben beschriebenen einfachen Ansatz von „Netto-Klimaneutralität“ zu arbeiten. An dieser Stelle ist allerdings der Hinweis wichtig, dass CCS auf längere Sicht durchaus Potentiale zur Vermeidung von treibhausgasrelevanten Emissionen besitzt.

Damit kommen wir zu dem ersten zentralen Ergebnis dieses Beitrages: „Netto-Treibhausgasneutralität 2045“ für Deutschland bedeutet, dass im Jahr 2045 keine Tonne Kohle, kein Liter Mineralöl und kein Kubikmeter Gas mehr verbrannt werden dürfen. Und da die Bundesregierung am 6. Juni 2011 beschlossen hat, auf die Kernenergie zu verzichten, richtet sich der Blick zur Sicherung der Energieversorgung Deutschlands im Jahr 2045 auf die erneuerbaren Energien, d.h. auf Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie. 

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