Zur Subventionierung der Strompreise
Damit kommen wir auf den Ausgangspunkt unserer Überlegungen zurück, die aktuelle Debatte um das Für und Wider einer vollumfänglichen staatlichen Subventionierung der Strompreise für alle privaten Haushalte. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde mit einigem Pomp angekündigt: „Wir werden als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren“ [6]. Politisch war es ein Fehler, diese versprochene Strompreissenkung für private Haushalte nicht umzusetzen.
Jede Regierung, die ein Versprechen nach so kurzer Zeit bricht, zumal mit Hinweisen auf Fakten, die bereits bei der Verabschiedung des Koalitionsvertrages bekannt waren, muss damit rechnen, in der Bevölkerung an Vertrauen und Zustimmung zu verlieren. Dagegen war der dann aus finanzpolitischen Zwängen heraus erfolgte Verzicht auf die versprochene Strompreissenkung eine gesamtwirtschaftlich richtige Entscheidung. Genaugenommen folgt die Bundesregierung hier ihrem eigenen, in vielen Grundsatzpapieren immer wieder beschworenen Prinzip einer kostengerechten Energiepreisbildung.
Nun gibt es ein neues Versprechen der Bundesregierung. Ab 2026 soll es eine Entlastung der Verbraucher bei den Netzentgelten in Höhe von 6,5 Mrd. € geben. Dieser Betrag soll nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Und es ist geplant, die Subventionierung der Netzentgelte bis zum Jahr 2029 in gleicher Höhe fortzusetzen.
Akzeptiert man die oben vorgetragenen ordnungspolitischen Überlegungen, liegt es nahe, diesen Zuschuss – in gleicher Weise wie eine für alle Haushalte geltende Stromsteuersenkung – als energiewirtschaftlich zweifelhaft einzustufen. Denn auch hier ist offensichtlich, dass viele Haushalte begünstigt werden, ohne dafür eine glaubhafte energiewirtschaftliche und sozialpolitische Begründung geben zu können. Besonders irritierend ist die Subventionierung der Netzentgelte für Haushalte, die einen Teil ihres Strombedarfs über eine eigene Photovoltaikanlage erzeugen. Diese Haushalte können sich schon heute einer kostengerechten Beteiligung an den Kosten der Stromerzeugung und des Stromtransports entziehen. Jetzt werden sie durch die geringeren Netzentgelte noch weiter begünstigt.