Deutsche Klimaschutzziele und mögliche Auswirkungen des Green Deal

Abb. 1 zum Thema Green Deal / Klimaziele 2030 / Emissionsentwicklung und Zielsetzung im EU-ETS und Effort-Sharing

Abb. 1: Emissionsentwicklung und Zielsetzung im EU-ETS und Effort-Sharing (Quellen: [7, 8])

Abb. 2 zum Thema Green Deal / Klimaziele 2030 / Zielerreichungsgrade nach Sektoren in Prozent zum Jahr 2017 gegenüber Basisjahr 2005

Abb. 2: Zielerreichungsgrade nach Sektoren in Prozent zum Jahr 2017 gegenüber Basisjahr 2005 (Quelle: [9])

Unabhängig von den europäischen Zielen hat sich Deutschland bis 2030 für eine Emissionsminderung von mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 auf unter 562 Millionen Tonnen verpflichtet (Abb. 4). Zum Jahr 2019 hat Deutschland bereits eine Reduktion um 36 Prozent erreicht. Die nationalen Emissionen teilen sich etwa zur Hälfte auf die EU-ETS- und Nicht-ETS Sektoren auf.

Im Bundes-Klimaschutzgesetz von Dezember 2019 sind jährliche Zielmarken für alle nationalen Sektoren bis zum Jahr 2030 festgeschrieben. Somit sollen nicht nur Anreize für die verantwortlichen Ressorts geschaffen und Erfolgskontrollen möglich werden. Vielmehr soll die Einhaltung europäischer Ziele für Sektoren, die unter das Effort-Sharing fallen, sichergestellt werden. Andernfalls drohen europarechtliche Strafzahlungen. Die deutschen ETS-Emissionen aus Energiewirtschaft und Industrie unterliegen an sich keinem europäischen Zielwert – es gilt lediglich das Cap des ETS. Dennoch bestehen nationale Sektorenziele, die aber nicht zwingend zu Einsparungen im EU-ETS insgesamt führen.

Die deutschen Emissionen innerhalb des EU-ETS sanken zwischen 2005 und 2019 bereits um knapp 28 Prozent auf 362 Millionen Tonnen [6]. Seit 1990 ist in der Energiewirtschaft bereits ein Rückgang um ein Drittel zu verzeichnen – etwa die Hälfte der bis 2030 geplanten Reduktionen (Ziel: 62 Prozent). In der deutschen Industrie wurden seit 1990 bereits drei Viertel des deutschen 2030-Ziels erreicht. Der Großteil der Emissionsreduktion fand jedoch bereits vor 2005 statt.

Im Rahmen des Lastenteilungsabkommens hat sich Deutschland zu Reduktionen im Nicht-ETS-Bereich von 38 Prozent bis 2030 gegenüber 2005 verpflichtet. Bis zum Jahr 2018 wurde aber erst ein Rückgang um etwa 7 Prozent erreicht (Abb. 3). Innerhalb der umfassten Sektoren lieferte vor allem der Gebäudesektor: dort sanken die Emissionen seit 1990 um fast die Hälfte und das höchste Sektorenziel für 2030 (67 Prozent Reduktion) wirkt noch erreichbar. Das große Sorgenkind der deutschen Klimaziele ist und bleibt der Verkehrssektor. Dort verharren die Emissionen nahezu unverändert auf dem Niveau von 1990. Innerhalb von zehn Jahren sollen die Emissionen nun aber um die Hälfte sinken, was enormer Anstrengungen für die Etablierung emissionsarmer Mobilität bedarf. Weiterer Handlungsbedarf zeichnet sich in der Landwirtschaft ab.

Obwohl im Dezember 2019 neue Maßnahmen im Klimapaket, wie etwa der nationale Emissionshandel, beschlossen wurden, ist ein Erreichen der 2030-Zielmarken in allen Sektoren bereits fraglich. Das deutsche Klimaziel steht an sich unabhängig von einer Verschärfung des EU-weiten Ziels, dessen Umsetzung aber an den Stellschrauben EU-ETS und Effort-Sharing ansetzen muss. Somit ergeben sich dennoch Implikationen für Deutschland.

In jedem Fall müssten die Ziele der Mitgliedstaaten im Effort-Sharing angehoben werden. Geschieht dies als proportionaler Aufschlag für jede Nation, so ergibt sich für Deutschland eine Zielverschärfung auf etwa 60 Prozent anstatt 38 Prozent Reduktion bis 2030 gegenüber 2005. Im EU-ETS hingegen würden europäische Anpassungen an sich keine neuen Zielmarken für die regulierten deutschen Sektoren ergeben. Dennoch ist eine Anpassung der deutschen Sektorenziele nicht auszuschließen.

Die gerade beschlossenen Sektorenziele wären durch das neue EU-Ziel also wieder überholt, was aber bereits im deutschen Klimaschutzgesetz berücksichtigt wird.

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