Netzbetreiber tragen durch die Optimierung ihrer Netzbilanzierung zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei

Netzbetreiber tragen durch die Optimierung ihrer Netzbilanzierung zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei (Bildquelle: Adobe Stock)

Jede ein- bzw. ausgespeiste Kilowattstunde muss durch die Netzbetreiber innerhalb ihrer messtechnisch abgegrenzten Bilanzierungsgebiete im Viertelstundenraster erfasst und weitergemeldet werden. Für einen Großteil von Marktlokationen kommen bereits heute netzspezifische Standardlast- bzw. -einspeiseprofile zum Einsatz mit dem Ziel, den eigenen Netzsaldo zu minimieren und den Einsatz von Regelenergie der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) stark zu reduzieren.

Mit dem Rollout von intelligenten Messsystemen (iMSys) und der Übertragung der Aggregationsverantwortung dieser Messwerte vom Anschlussnetzbetreiber auf den ÜNB erhöht sich nicht nur die Komplexität der Prozesse; es wirkt neben anderen Faktoren direkt gegen die Qualität der Netzbilanzierung.

Marktregeln für die Bilanzierung von Energiemengen

Mit fast 300 Seiten beschreibt die Anlage 4 der Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Anpassung der Marktkommunikation sehr ausführlich den Dreh- und Angelpunkt für die Abrechnung von Regelenergie – die Bilanzierung von Energiemengen durch die Netzbetreiber. Diese „Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom“ („MaBiS“) geben alle Austauschprozesse zwischen den beteiligten Marktrollen wie auch die damit einhergehenden Fristigkeiten vor. Sie basieren auf dem „MaBiS“-Beschluss aus 2009 und wurden laufend und insbesondere im Zuge der gesetzlichen Einführung von intelligenten Messsystemen weiterentwickelt.

Anlage 4 ist nur ein Bestandteil der Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende, kurzum in der Branche als „Marktkommunikation 2020“ („MaKo 2020“) bekannt, und gestaltet im Wesentlichen die konkrete Umsetzung der Vorgaben gemäß § 8 Abs. 2 StromNZV zur Abrechnung von Bilanzkreiskonten. Ohne Frage kann nach fast neun Jahren nachgewiesen werden, dass die mit der Einführung der „MaBiS“ verfolgten Ziele des effizienten Austauschs von bilanzierungsrelevanten Massendaten für die Bilanzkreisabrechnung erreicht wurden:

  • Beschleunigung der endgültigen Abrechnung;
  • vereinheitlichte Abwicklung in allen Regelzonen;
  • Standardisierung von Datenformaten, Fristen und Prozessen;
  • Minimierung der Streitfälle zwischen den Marktpartnern.
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