Bei der Deckung des Energiebedarfs in Deutschland 2030 nach dem „Klimaschutzgesetz“ zeichnet sich eine große Energielücke ab, die nur durch konkrete und schnell wirksame Maßnahmen zur absoluten Energieverbrauchsreduktion geschlossen werden kann

Bei der Deckung des Energiebedarfs in Deutschland 2030 nach dem „Klimaschutzgesetz“ zeichnet sich eine große Energielücke ab, die nur durch konkrete und schnell wirksame Maßnahmen zur absoluten Energieverbrauchsreduktion geschlossen werden kann (Quelle: Adobe Stock)

SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP haben in ihren Wahlprogrammen eine grundlegende Neuausrichtung der Energie- und Klimapolitik versprochen. Dieses Versprechen soll jetzt umgesetzt werden. Dabei wird die neue Bundesregierung naturgemäß auf den Fundamenten aufbauen müssen, die bereits vorhanden sind. Und so ist absehbar, dass das Bundes-Klima-schutzgesetz 2021 die künftige Politik prägen wird. Es lohnt sich daher, sich näher mit diesem Gesetz und den damit verbundenen energiewirtschaftlichen Konsequenzen zu beschäftigen.

Ausgangslage

Die Frage, ob und wie der Mensch das Klima verändert, beschäftigt die Wissenschaft schon lange. Interessant ist ein Blick zurück. Er zeigt, wie sich die Bewertungen über die Jahre verändert haben. 1981 stellte der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen der Bundes-regierung in einem Sondergutachten „Energie und Umwelt“ noch fest: „Der Rat misst nach Abwägung aller bekannt gewordenen Fakten der CO2-Belastung aus dem Verbrauch fossiler Brennstoffe keine wesentliche Bedeutung für das globale Klima zu“ [1].

Heute ist der Einfluss des Menschen auf das Klimasystem im Wesentlichen unbestritten. So heißt es etwa im IPCC-Sonderbericht des Jahres 2018: „Menschliche Aktivitäten haben etwa 1,0°C globale Erwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau verursacht“ (ergänzt mit der für das Verständnis wichtigen Fußnote, dass diese Erwärmung als Durchschnitt über einen Zeitraum von 30 Jahren definiert ist) [2].

Eine Generalorientierung für die Politik bildet das Klimaabkommen von Paris aus dem Jahr 2015. Dort verständigen sich die Vertragsstaaten darauf, den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2°C und möglichst auf 1,5°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Deutschland hat sich verpflichtet, die nationalen Treibhausgasemissionen kontinuierlich zu reduzieren. Um der Dringlichkeit des Klimaschutzes gerecht zu werden, hat die Bundesregierung ihr Engagement zum Schutz der Erdatmosphäre am 12.05.2021 noch einmal verstärkt. Deutschland strebt jetzt an, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 nicht mehr – wie bisher versprochen – um 55 %, sondern nunmehr um 65 % zu vermindern.

Wie sind diese beiden Reduktionsziele einzuordnen? Für unsere Zwecke reicht ein Blick auf die Entwicklung des mit Abstand wichtigsten Treibhausgases. Gemeint sind die CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung von Kohle, Öl und Erdgas entstehen. Die Daten zeigen, dass diese Emissionen in Deutschland im langfristigen Trend zurückgegangen sind, von 1990 bis 2020 um rd. 40 %. Über die Jahre offenbart sich allerdings eine unterschiedliche Dynamik. Phasen mit einem größeren Rückgang (1990/2000: -1,63 % p.a.), einem kleineren Rückgang (2000/2010: -0,68 % p.a.) und dann einem wieder größeren Rückgang (2010/2020: -2,23 % p.a.) wechseln sich ab (siehe Abb. 1).

Wer die beiden CO2-Minderungsversprechungen der historischen Entwicklung gegenüberstellt, kann sofort erkennen, dass man in den letzten 30 Jahren niemals einen solchen Rückgang der Emissionen beobachten konnte, wie ihn die Bundesregierung für die kommenden zehn Jahre vorgegeben hat. Um das 55 %-Ziel zu erreichen, wäre ein Rückgang der Emissionen um 3,35 % p.a., für das 65 %-Ziel sogar ein Rückgang um 5,75 % p.a. erforderlich.

Manche werden sich an dieser Stelle wundern, wie es die Bundesregierung vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen in der Klimapolitik „verantworten“ konnte, in 2021 ein ohnehin schon überaus ehrgeiziges CO2-Minderungsziel noch einmal anzuheben. Man kann vermuten, dass bei den Überlegungen zu dieser Entscheidung auch die Existenz des Bundes-Klimaschutzgesetzes eine Rolle gespielt hat.

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