Abb. 1 Marktdurchdringung Smart-Meter in den EU-Ländern im Jahr 2020

Abb. 1 Marktdurchdringung Smart-Meter in den EU-Ländern im Jahr 2020 (Quelle: EU)

Im besten Fall verschieben Kunden ihren Verbrauch damit auf Zeiten, in denen das Stromangebot hoch und der Preis niedrig ist. Neben Verbrauchern und Energieversorgern profitiert auch das Klima vom Gesetz. 

Gesetzesänderung und aktuelle Situation

Nach dem § 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist ein dynamischer Tarif ein „Stromliefervertrag mit einem Letztverbraucher, in dem die Preisschwankungen auf den Spotmärkten, einschließlich der Day-Ahead- und Intraday-Märkte, in Intervallen widergespiegelt werden, die mindestens den Abrechnungsintervallen des jeweiligen Marktes (Day-Ahead-Markt: 1 h; Spotmarkt: 15 min) entsprechen“. 

Jedoch wird der Begriff „dynamischer Stromtarif“ im Markt derzeit oftmals irreführend genutzt und entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben des dynamischen Tarifs. Die Preise werden zwar im Gegensatz zum fixen Stromtarif in regelmäßigen Intervallen angepasst, die Weitergabe der Marktpreise erfolgt jedoch häufig auf Basis von Monats- oder Jahresdurchschnittswerten und bietet den Kunden daher keinen Anreiz zur Verschiebung ihres Verbrauchs.

Für große Energieversorger mit mehr als 100.000 Letztverbrauchern besteht die Pflicht, einen dynamischen Tarif gemäß § 3 des EnWG anzubieten, bereits seit vergangenem Jahr. Sichtbar wird dies für Kunden bisher jedoch nicht: Lediglich einer von 16 großen etablierten Stromversorgern in Deutschland vermarktet aktiv einen dynamischen Tarif, der Anreize zur Lastverschiebung bietet. 

Während europäische Länder wie Finnland, Estland, Schweden und Spanien dynamische Tarife dank fortgeschrittenem Smart Meter Rollout bereits fest etabliert haben, hängt Deutschland hinterher (siehe Abb. 1). Die Smart-Meter-Abdeckung und das Interesse der Verbraucher an Smart Metern sind derzeit durch die hohen Kosten mit ca. 100 Euro noch gering. Die Verfügbarkeit und Nutzung intelligenter Messsysteme sind jedoch Voraussetzung für dynamische Tarife. Sie kommunizieren den tatsächlichen Verbrauch auf Viertelstundenbasis, der Abrechnungsgrundlage für die Energieversorger ist. Der Preis für die intelligenten Messsysteme ist im Gesetzesentwurf ab 2025 auf 20 € pro Jahr für Endkunden gedeckelt. 

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