Symbolbild zum Klimaschutzprogramm 2030 - Schwere Zeiten für die deutsche Energie- und Klimapolitik

Die Energie- und Klimapolitik in Deutschland steht vor schweren Zeiten (Bild: Adobe Stock)

Man kann solche Analysen für die gesamte Volkswirtschaft (makroökonomisch), für Bereiche der Volkswirtschaft (mikroökonomisch) oder auch in besonders anschaulicher Weise für einzelne Haushalte (picoökonomisch) anstellen. Der folgende Beitrag berichtet über die Konsequenzen der nunmehr geplanten klimapolitischen Maßnahmen für einen real existierenden Haushalt.

Im Mittelpunkt des „Klimaschutzprogramm 2030“ vom 15.11.2019 steht die Einführung eines nationalen Zertifikate-Handels für die CO2-Emissionen des Gebäude- und Verkehrssektors. Damit soll den dort entstehenden Treibhausgasemissionen ein Preis für die Belastungen des Klimas zugewiesen werden. Gleichzeitig stellte die Bundesregierung Maßnahmen in Aus-sicht, die es Wirtschaft und Verbrauchern erleichtern soll, die Emissionen zu reduzieren.

Der Vermittlungsausschuss hat am 18.12.2019 in beiden Punkten neue Akzente gesetzt: Die Preise für die Emission von Treibhausgasen sollen höher ausfallen als in dem ursprünglichen Gesetz vorgesehen. Auch die Fördermaßnahmen zur Anpassung an die neuen energie- und klimapolitischen Vorgaben sollen großzügiger bemessen werden. Welche Folgen hat dies nun für einen konkreten Haushalt? Antworten darauf liefert die folgende Analyse.

Grunddaten

Zunächst ist es wichtig, die für unsere Analyse notwendigen Grunddaten des hier betrachteten Haushaltes vorzustellen. Der Haushalt umfasst zwei Personen. Er bewohnt ein kleines, frei-stehendes Siedlungshaus, wie es typisch für die Bebauung der frühen 1950´er Jahre ist. Das Haus wurde zweimal – dem jeweiligen technischen Stand entsprechend – energetisch saniert, im Jahr 1984 und in 2009. Heute erfolgt die Wärmeversorgung durch einen modernen Gas-Brennwertkessel sowie eine Solarthermie-Anlage zur Erwärmung des Brauchwassers. Mit Erdgas wird auch gekocht. Der Haushalt verfügt über eine PV-Anlage (Leistung: 1,2 kWp). Die Konstruktion ist so gewählt, dass die eigene Stromproduktion zunächst selbst genutzt und nur der verbleibende Überschuss in das Netz eingespeist wird. Der Haushalt nutzt einen PKW, für den der Hersteller einen Benzin-Normverbrauch von 6,4 l/100km angibt. Die Fahrleistung des PKW beträgt rd. 8000 km pro Jahr.

Bemerkenswerterweise hat sich der Gas-, Strom- und Treibstoffverbrauch des Haushaltes in den letzten Jahren kaum verändert. Das belegt, wie schwer es bei einem schon relativ hohen Effizienzstandard ist, den Energieverbrauch weiter zu senken. Für unsere Analyse kann man die folgenden jährlichen Durchschnittswerte zugrunde legen: Der Bezug von Erdgas liegt bei 14.000 kWh. Bei der oben angegeben Fahrleistung für den PKW und einem „realistischen Verbrauch“ von 7 l/100km ergibt sich ein Benzinverbrauch von 560 Liter. Der Strom, der aus dem Netz bezogen wird, beträgt 1.300 kWh. Der Stromverbrauch des Haushaltes ist natürlich etwas höher, da ja auch noch der Anteil des von der PV-Anlage für den Eigenverbrauch erzeugten Stroms hinzugerechnet werden muss. Dieser Anteil liegt bei 400 kWh. Der dann noch verbleibende PV-Überschuss in Höhe von 600 kWh wird in das Netz eingespeist.

Mit diesen Angaben ist es möglich, die energiebedingten CO2-Emissionen des Haushaltes zu ermitteln (Tab. 1). Sie liegen bei jährlich 4,78 t CO2 (bzw. bereinigt um die Entlastung durch die Einspeisung des PV-Stromes sogar nur noch bei 4,5 t CO2). Interessant ist die Aufteilung der Emissionen auf die einzelnen Bereiche. Hier ergeben sich folgende Größenordnungen: Wärmeversorgung 60 %, Treibstoffe 30 % und Stromversorgung 10 %.

Tab. 1: Energieverbrauch und CO2-Emissionen

Energieträger Menge CO2-Faktor CO2-Emissionen
Erdgas 14.000 kWh 0,202 kg CO2/kWh 2,83 t CO2
Benzin 560 Liter 2,37 kg CO2/Liter 1,33 t CO2
Strombezug 1.300 kWh 0,474 kg CO2/kWh 0,62 t CO2
Summe     4,78 t CO2
nachrichtlich Einspeisung PV 600 kWh     minus 2,83 t CO2
Bereinigte Summe     4,50 t CO2
Quelle für Emissionsfaktoren: Umweltbundesamt; Angaben für Strom beziehen sich auf den Energiemix 2018

Bezugspunkte zum Klimaschutzprogramm

Mittlerweile gibt es eine Fülle von Dokumenten zum Klimaschutzgesetz, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann ([1] bis [5]). Für den hier betrachteten Haushalt sind nach den Beratungen im Vermittlungsausschuss vor allem zwei Punkte relevant:

  • An erster Stelle stehen die im Klimaschutzprogramm vorgeschlagenen Festpreise pro Tonne CO2 für die Jahre 2021 bis 2025. Die sich dadurch ergebenden Preisaufschläge zielen darauf ab, Investitionen in energiesparende Technologien rentabler zu machen bzw. den Umstieg zu erneuerbaren Energien zu erleichtern. Der Vermittlungsausschuss hat sich auf die folgenden Sätze pro t CO2 verständigt: 2021: 25 €; 2022: 30 €; 2023: 35 €; 2024: 40 €; 2025: 55 € (Hinweis: In dem ersten Entwurf des Gesetzes vom 15.11.2019 war noch von deutlich niedrigeren Festpreisen die Rede: 2021: 10 €; 2022: 20 €; 2023: 25 €; 2024: 30 €; 2025: 35 €).
     
  • Unter den Fördermaßnahmen steht für unsere Analyse die geplante Reduzierung der EEG-Umlage im Mittelpunkt. Dadurch soll Strom billiger werden. Im Vermittlungs-ausschuss wurde entschieden, dass alle Einnahmen aus den Emissionszertifikaten zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden sollen. Man hat von Berechnungen im Bundesfinanzministerium gehört, die darauf hindeuten, dass die EEG-Umlage in 2021 um 2,08 Cent pro kWh gesenkt werden soll, 2022 um 1,73 Cent, 2023 um 1,84 Cent, 2024 um 2,71 Cent und 2025 um 3,42 Cent. Wir wollen diese Daten für unsere Beispiel-rechnung nutzen, auch wenn es dazu noch keine endgültige Entscheidung gibt (vor allem wegen noch zu klärender beihilferechtlicher Fragen). Zu einer ersten Einordnung der hier ins Spiel gebrachten Reduktionsbeträge sollte man auch noch wissen, dass die EEG-Umlage in 2020 gerade noch einmal erhöht wurde. Sie liegt jetzt bei 6,756 ct/kWh.

Die vielen anderen Elemente des Klimaschutzprogramms, wie beispielsweise die Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler, die steuerliche Förderung von Sanierungsmaß-nahmen im Gebäudebereich, Hilfestellungen bei der Erneuerung von Heizanlagen, die Unter-stützung beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge und viele andere Maßnahmen sind für den Haus-halt zur Zeit nicht von Interesse und bleiben insofern hier außer Betracht.

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