EU-Effort-Sharing

Bild 2. Durch den Anschluss von Gebäuden an die Fernwärme könnten Strafzahlungen vermieden werden (Quelle: Agora Energiewende/Agora Verkehrswende (2018): Die Kosten von unterlassenem Klimaschutz für den Bundeshaushalt, CC BY)

Bild 2. Durch den Anschluss von Gebäuden an die Fernwärme könnten Strafzahlungen vermieden werden (Quelle: Agora Energiewende/Agora Verkehrswende (2018): Die Kosten von unterlassenem Klimaschutz für den Bundeshaushalt, CC BY)

Wie kommt das? Was einmal mehr im Diskussionsprozess auffällt ist die Fokussierung auf Strom: Stromerzeugung, Stromnetze, Stromversorgungssicherheit, Bezahlbarkeit des Stroms, Strom für Ladesäulen und seit neuestem Strom für Wasserstoff. Die Wärme – und mit ihr die Wärmewende – werden konsequent von Ministerien und Politik unterschätzt, und das obwohl die Klimaziele im Gebäudebereich eine weitaus größere ökologische und finanzielle Herausforderung für Staat und Bürger in der Zukunft darstellen. Hier müssen bis 2030 rd. 60 Mio. t CO2 eingespart werden, ansonsten drohen Strafzahlungen bis 2030 im zweistelligen Milliardenbereich (Bild 2).

Nicht nur dem Bund, sondern auch vielen Städten und Kommunen drohen damit zusätzliche finanzielle Herausforderungen. Denn viele der Steinkohle-KWK-Anlagen gehören lokalen Versorgern. Für sie wird es schwer, weil Investitionen in CO2-arme oder „grüne“ Erzeugungsanlagen aus eigenen Mitteln getätigt werden müssen. Mittel, die dann nicht mehr an die städtischen Anteilseigner weitergegeben werden können und im Ergebnis in den öffentlichen Haushalten fehlen. Auch müsste – angesichts der Diskussion um steigende Mieten in Ballungsräumen – den Ministerien und der Politik mehr als bewusst sein, dass eine weitere finanzielle Belastung von Mietern durch Preissteigerungen in den Nebenkosten (Heizung und Warmwasser) nur schwer durchsetzbar ist. 

Umso mehr erstaunt es, dass die Berücksichtigung der Wärmeversorgung an verschiedenen Stellen im Gesetz scheinbar „vergessen“ wurde. Das spiegelt sich vor allem in den Ausschreibungsbedingungen für Steinkohleanlagen wider, an dem auch KWK-Anlagen – vor allem die mit kleineren KWK-Scheiben – partizipieren können. Die Fristen, Höchstpreise und Risiken sind schon für die Umstellung von Kondensationsstromanlagen unpassend, für KWK-Anlagen, bei denen die Betreiber auch auf der Wärmeseite neu planen, genehmigen und investieren müssen, jedoch schlicht nicht tragbar. KWK-Anlagen können nun einmal nicht kurzfristig abgeschaltet und vom Netz genommen werden. Dieses Verständnis fehlt offenbar im Ministerium.

Zu den Änderungsvorschlägen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Zugegeben, eine Verlängerung bis zum 31.12.2029 ist gut für die Branche (die WSB-Empfehlung war zwar für 2030, aber „Schwamm drüber“), allerdings ist unverständlich, wieso die Verlängerung der Laufzeit nicht für alle Leistungsklassen gleichberechtigt gilt.

Zwar sind die neben dem Kohleumstellbonus getroffenen Regelungen für mehr erneuerbare Energien und Flexibilität vom Grundsatz positiv, verfolgen sie doch den Systemgedanken der Technologie. Dennoch wurde einmal mehr die Chance vertan, genau diesen elementaren Gedanken konsequent weiterzuverfolgen.

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