Geringer Zubau an KWK-Anlagen

Bild 3. Der Zubau an KWK-Anlagen ist viel zu gering, so dass 17 GW im Jahr 2030 fehlen werden (Quelle: (links) BAFA (2019), (rechts) r2b energy consulting (2019): Die Umsetzung des Kohleausstiegs und die Bedeutung der Erdgas-KWK im Jahr 2030

Bild 3. Der Zubau an KWK-Anlagen ist viel zu gering, so dass 17 GW im Jahr 2030 fehlen werden (Quelle: (links) BAFA (2019), (rechts) r2b energy consulting (2019): Die Umsetzung des Kohleausstiegs und die Bedeutung der Erdgas-KWK im Jahr 2030

So ist der Kohleumstellbonus mit 180 €/kW gleichgeblieben und wird damit bei weitem der ökonomischen, ökologischen und wirtschaftlichen Heterogenität der insgesamt 35 KWK-Steinkohleanlagen (Blöcke) nicht gerecht. Zudem fehlt es dringend an KWK-Zubau. Dieser ist in den letzten Jahren auf durchschnittlich 300 MW je Jahr gesunken. Angesichts des neuesten Monitoringberichts des Ministeriums zur Versorgungssicherheit in Deutschland für das Jahr 2030  klafft hier eine deutliche Lücke von 17 GW in Gas-KWK-Anlagen (Bild 3). Daneben sind Investitions- und Betriebskosten gestiegen, Einsatzzeiten der Anlagen aufgrund einer flexibleren Fahrweise gesunken und wichtige Erlöskomponenten entfallen (vermiedene Netznutzungsentgelte für Neuanlagen ab 2023). Vor diesem Hintergrund ist es fast fahrlässig, nicht schon heute über eine Anhebung der KWK-Grundförderung nachzudenken, um Zubau und Modernisierung zu beschleunigen.

Bei den neu eingeführten Erneuerbare-Energien- und Flexibilitätsboni fällt auf, dass offenbar vieles mit der sprichwörtlichen heißen Nadel und mit „Copy-Paste“ aus anderen Fördertatbeständen (iKWK) übernommen wurde, und das obwohl sich dort bereits verschiedene Probleme in der Umsetzung abgezeichnet haben.

So fehlt beispielsweise die Öffnung der Klausel für Abwärme und Biomasse, eine abgesenkte Ein-stiegsgrenze für größere Wärmenetze sowie die Berücksichtigung einer Förderung auch für bestehende und wachsende KWK-Systeme. Zudem ist das Ministerium bei den Fördersätzen sehr tief eingestiegen. Bei der Flexibilitätskomponente, Power-to-Heat, sind es sowohl die Förderhöhe – mit 70 €/kW ebenfalls deutlich zu niedrig – als auch die weiteren Anforderungen. Bei Letzterem stehen die Dimensionierung der Anlage und die Betriebskosten im Vordergrund. Demnach muss der elektrische Wärmeerzeuger die thermische Leistung der neuen KWK-Anlage zu 100 % abdecken. Dieses würde gerade bei größeren KWK-Anlagen zu einer unnötigen Überdimensionierung bzw. zu hohen Investitionskosten führen.

So lässt sich die Liste noch beliebig weiter fortführen (siehe „notwendige Anpassungen“ im Folgenden). Aber was heißt das jetzt für die Branche? Sie muss in den kommenden Wochen wesentlich laut(er) werden, um bei der Politik Gehör zu finden. Mit Politik ist dabei nicht nur die Bundes-, sondern auch die Landes- und Kommunalpolitik gemeint. Diese muss aufgerüttelt werden, dass es bei der Diskussion nicht nur um Strom und einige wenige große Kohleanlagen, sondern auch um die Wärmeseite (Fernwärme) und viele kleinere Kohle- und Gas-KWK-Anlagen vor Ort geht, die Investitions- und Planungssicherheit und vor allem ein funktionierendes Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz brauchen. Viel Zeit bleibt nicht mehr: Der parlamentarische Zeitplan sieht vor, dass das Gesetz bis Ende Mai die letzte Hürde im Bundesrat nimmt.

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