Notwendige Anpassungen
Für eine erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und des Koalitionsvertrags ist im Zusammenhang mit dem Kohleausstiegsgesetz (Steinkohlemaßnahmen) vor allem auf eine Abstimmung und Harmonisierung mit den Anpassungen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) zu achten. Dazu sind folgende Anpassungen dringend geboten:
Kohleausstieg gestalten
Ein Kohleersatzbonus in Höhe von 180 €/kW ist nicht geeignet, eine zeitnahe Umstellung auf einen CO2-ärmeren Brennstoff ausreichend anzureizen. Um der Heterogenität der vom Kohleausstieg betroffenen KWK-Anlagen Rechnung zu tragen, ist der Kohleersatzbonus gestaffelt nach Wirtschaftlichkeit der Anlage auszugestalten und im Mittel auf 450 €/kW zu erhöhen. Es besteht folgender Anpassungsbedarf:
- Wärmeseite bei Stilllegungsfristen berücksichtigen, beispielsweise Frist zwischen Stilllegung der alten und Inbetriebnahme der neuen KWK-Anlagen von zwölf Monaten auf 36/48 Monate verlängern;
- klare Regelungen für Altanlagen, die in die Netzreserve überführt werden;
- Geltungsbereich des Kohlewechselbonus auf nachgerüstete oder modernisierte Anlagen erweitern.
KWK-Zubau sicherstellen
Die Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes auf den 31.12.2029 ist gut und richtig. Für den weiteren gewünschten Zubau an KWK-Leistung ist es allerdings dringend notwendig, die Fördersätze an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die KWK-Neuanlagen-Grundförderung ist deutlich zu erhöhen. Die Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes muss zudem für alle Leistungsklassen gleichberechtigt gelten.
Mehr klimaneutrale Wärme in Wärmenetzen
Die Einführung eines Bonussystems für die Integration von klimaneutraler Wärme ist gut und wichtig. Anpassungsbedarf bei:
- Herabsetzung der Einstiegsgrenze sowie Erhöhung der Bonussätze oder alternativ Verlängerung der Förderdauer/Vollbenutzungsstunden;
- Einbeziehung von KWK-Bestandsanlagen in die Förderung;
- nicht nur Umweltwärme und Abwasser als Quelle, sondern auch Abwärme, über beispielsweise Großwärmepumpen für Niedertemperaturanwendung (z.?B. Rechenzentren), Biomasse für den Wintereinsatz zulassen.
Wärmenetzausbau weiter vorantreiben
Die pauschale Förderung von Wärme- und Kältenetzen in Höhe von 40 % der ansatzfähigen Kosten ist zu begrüßen. Jedoch wird die vorgeschlagene Verschärfung der Anforderungen an die Wärmeanteile (75 anstatt 50 % Anteil einer Kombination aus KWK, erneuerbaren Energien oder industrieller Abwärme) vor allem den Netzausbau in kleineren und mittleren Wärmenetzen limitieren bzw. vollkommen stoppen. Die europäischen Vorgaben zur effizienten Fernwärme (50 % Anteil Kombination KWK, erneuerbare Energien und industrielle Abwärme) sind beizubehalten.
Flexibilität erhalten und ausbauen mit elektrischen Wärmeerzeugern
Die Einführung eines Bonus für die Errichtung und den Betrieb eines elektrischen Wärmeerzeugers ist richtig, denn Power-to-Heat Anlagen (P2H) tragen wesentlich zur weiteren Flexibilisierung des Systems und zum Erhalt der Versorgungssicherheit auf der Strom- und Wärmeseite bei. Anpassungsbedarf bei:
- Überdimensionierung der P2H vermeiden, Stufung einführen und Kosten reduzieren. Gestufte P2H-Förderung von 30 % (90 €/kW) bis 100 % (300 €/kW) der thermischen Leistung der KWK-Anlage;
- Einbeziehung von KWK-Bestandsanlagen in die Förderung.
Südbonus praxisgerecht ausgestalten
Die zugrundeliegende Idee, KWK-Leistung aufzubauen, um einen Stromengpass in den südlichen Regionen abzufedern, ist gut. Anpassungsbedarf bei:
- Inbetriebnahmefrist der neuen/modernisierten Anlage auf 2030 verlängern;
- Erhöhung der Förderdauern
Wesentliche Randbedingungen verbessern
Bisher nicht berücksichtigt wurde, dass eine Anpassung des Fördervolumens im KWKG von derzeit 1,5 auf 2,5 Mrd. € sowie Anpassung des KWK-Ziels von 120 auf 150 TWh notwendig ist.
John Miller, Bereichsleiter Energiewirtschaft und Politik, AGFW Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V., Frankfurt
j.miller@agfw.de / www.agfw.de