Die neuen Netzanschlussrichtlinien führen nicht nur zu stringenteren technischen Anforderungen an den Netzanschluss dezentraler Erzeugungsanlagen in allen Spannungsebenen, sondern auch zu einer weiteren Ausgestaltung der etablierten Nachweisprozesse

Die neuen Netzanschlussrichtlinien führen nicht nur zu stringenteren technischen Anforderungen an den Netzanschluss dezentraler Erzeugungsanlagen in allen Spannungsebenen, sondern auch zu einer weiteren Ausgestaltung der etablierten Nachweisprozesse (Bildquelle: EnBW)

So wurde zum Beispiel die Anlagenzertifizierung modifiziert – mit weitreichenden Folgen für die internen Prozesse bei Netzbetreibern und Anschlussnehmern. Beispielsweise wurde die Schwelle der Anlagenleistung, ab der eine Nachweisführung über Anlagenzertifikate erforderlich ist, auf 135 kW gesenkt.

Um die nationalen Regelungen für Einspeiser und Abnehmer auf europäischer Ebene zu harmonisieren, wurde im Jahr 2016 unter anderem der europäische Netzkodex »Requirements for Generators (RfG)« [1] veröffentlicht. Diese neuen Rahmenbedingungen mussten bis zum 17. Mai 2018 in nationale Verordnungen umgesetzt werden. Für den deutschen Markt bedeutete dies eine Ablösung der etablierten Netzanschlussrichtlinien des BDEW aus dem Jahr 2008 [2] und des VDN aus dem Jahr 2007 [3] sowie der bisherigen Fassungen der VDE-Anwendungsregeln 4105:2011 [4] und 4120:2015 [5], welche durch die nun im Vorschriftenwerk des VDE [6] platzierten Anwendungsregeln ersetzt wurden (Tabelle 1). Dabei galt europaweit eine grundsätzliche Einführungsfrist zum 27. April 2019. Zudem ist über den § 41 des RfG der Netzbetreiber auch stärker verpflichtet, die Einhaltung der Konformität der Anschlussnehmeranlagen über die gesamte Lebenszeit zu kontrollieren.

Der RfG sieht zur Bewertung der Netzintegration dezentraler Erzeugungseinheiten auf das vorgelagerte Netz sogenannte Equiment Certificates sowie eine nationale Gestaltung des Anschlussprozesses vor. In Deutschland wurde dafür das bereits bestehende Nachweisverfahren über eine verpflichtende Einheiten- und Anlagenzertifizierung modifiziert, in deren Mittelpunkt die Konformitätsbewertung durch akkreditierte Zertifizierungsstellen steht. Dies bedeutet, dass (im Grundsatz) jede Erzeugungseinheit (EZE), die auf dem deutschen Markt vertrieben und an das Versorgungsnetz angeschlossen wird, ein gültiges Einheitenzertifikat benötigt, das bestätigt, dass die Anforderungen aus den technischen Anwendungsregeln des VDE entsprechend der Netzanschlussebene eingehalten werden können (Bild 1). Ausnahmen von diesem Grundsatz sind vor allem für größere Kraftwerke und Einzelanfertigungen über das Einzelnachweisverfahren (ENV) möglich.

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