Compliance Monitoring

Bild 3. Ablauf des Nachweisverfahrens zur Erlangung der Endgültigen Betriebserlaubnis in der VDE TAR-N 4110

Bild 3. Ablauf des Nachweisverfahrens zur Erlangung der Endgültigen Betriebserlaubnis in der VDE TAR-N 4110 (Bildquelle: FGH)

Mit Ausstellung der Konformitätserklärung endet die Überwachung des Anlagenzertifikats durch die Zertifizierungsstellen. Gemäß Artikel 41 der RfG zum Compliance Monitoring ist in VDE-AR-N 4110/-20 auch im Anschluss eine turnusmäßige Überwachung der systemrelevanten Betriebsmittel durch den Netzbetreiber vorgesehen. So muss zum Beispiel das Schutzkonzept auf EZE- und EZA-Ebene, die netztechnisch relevante Parametrierung der EZA sowie die Funktionsfähigkeit der Hilfsenergieversorgung ebenso wie die Regeleinrichtung in einem Zyklus von vier Jahren auf Konformität überprüft werden. Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, dem Netzbetreiber diese Dokumentation auf Verlangen vorzuzeigen. Kann er dies nicht, kann ihm die endgültige Betriebserlaubnis entzogen und eine eingeschränkte Betriebserlaubnis mit Fristsetzung zur Behebung der Mängel ausgesprochen werden. Mit Ablauf der Frist ist der Netzbetreiber berechtigt, die Anlage von Netz zu trennen.

Zusammenfassung

Die nationale Umsetzung des europäischen Netzkodex RfG in Deutschland hat nicht nur zu einer Reihe stringenterer technischer Anforderungen an den Netzanschluss dezentraler EZA in allen Spannungsebenen, sondern auch zu einer weiteren Ausgestaltung der etablierten Nachweisprozesse geführt. Die Folge ist auch, dass die in den vergangenen zehn Jahren etablierten Nachweisprozesse weiter ausgestaltet wurden. Neu ist außer der Einführung von Einheitenzertifikaten auch bei Netzanschlüssen im Niederspannungsnetz vor allem die Einführung eines vereinfachten Anlagenzertifikats für EZA im Leistungsbereich 135 bis 950 kW mit Netzanschluss im Mittelspannungsnetz. Darüber hinaus wurde das in den vergangenen Jahren entwickelte Einzelnachweisverfahren in den deutschen Netzanschlussregeln verankert und ein Überwachungssystem über die gesamte Lebensdauerphase der EZA eingeführt. Netz- und Anlagenbetreiber stehen nun vor der Aufgabe, intern Kontrollprozesse zu etablieren, um die neuen Richtlinien abzubilden sowie die Überprüfung/Erstellung der Nachweisdokumente bewerkstelligen zu können.

Im Frühjahr 2019 wurden die ersten Einheitenzertifikate nach den neuen VDE-Anwendungsregeln ausgestellt. Mit Blick auf Übergangsfristen, aber auch auf die Option des temporären Prototypenstatus, kann mit umfangreichen Erfahrungen auf der Projektebene allerdings erst im Jahr 2020 gerechnet werden.

Literatur

[1]    RfG; Commission Regulation (EU) 2016/631 of 14 April 2016 establishing a network code on requirements for grid connection of generators.

[2]    BDEW: Technische Richtlinie für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz. Ausgabe Juni 2008, einschließlich 4. Ergänzung.

[3]    VDN: Transmission Code 2007 – Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsnetzbetreiber. August 2007.

[4]    FNN: VDE-AR-N 4120:2015: Technische Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Hochspannungsnetz (TAB HS). Stand 2015.

[5]    FNN: VDE-AR-N 4105:2011: Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Stand 2011.

[4]    FNN: VDE-AR-N 4105: Technische Bedingungen für den Anschluss von Kundenanlagen und deren Betrieb (TAR Niederspannung). Stand 2018.

[5]    FNN: VDE-AR-N 4110: Technische Bedingungen für den Anschluss von Kundenanlagen und deren Betrieb (TAR Mittelspannung). Stand 2018.

[6]    FNN: VDE-AR-N 4120: Technische Bedingungen für den Anschluss von Kundenanlagen und deren Betrieb (TAR Hochspannung). Stand 2018.

Dipl.-Wirt.-Ing. Jenny Bünger (jenny.buenger@fgh-ma.de), Dr.-Ing. Mark Meuser (mark.meuser@fgh-ma.de), Dipl.-Phys. Bernhard Schowe-von der Brelie (bernhard.schowe@fgh-ma.de), Dipl.-Ing. Christian Scheefer (christian.scheefer@fgh-ma.de)
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