Anschlussverfahren Prototypen

Bild 2. Technische Anforderungen aus dem RfG

Bild 2. Technische Anforderungen aus dem RfG (Bildquelle: FGH)

Tabelle 2. Übersicht des anzuwendenden Nachweisverfahrens je Leistungsklasse

Tabelle 2. Übersicht des anzuwendenden Nachweisverfahrens je Leistungsklasse (Bildquelle: FGH)

Neuentwickelte EZE, für die der Nachweisprozess zur Erlangung des Einheitenzertifikats noch nicht abgeschlossen wurde, können Prototypenbestätigungen durch Zertifizierungsstellen erlangen. Die Einheitenzertifizierung dieser Prototypen muss binnen zwei Jahren nach Inbetriebnahme der ersten EZE dieses neuen Typs in Deutschland abgeschlossen werden. Nach Ausstellung des Einheitenzertifikats müssen alle als Prototyp in Betrieb gegangenen EZE innerhalb eines Jahres ein Anlagenzertifikat A/B sowie eine Konformitätserklärung vorweisen. Die Qualitätssicherung in der Übergangsphase bis zur Vorlage der Einheitenzertifikate und des darauf basierenden Anlagenzertifikats wurde im Zuge der neuen Netzanschlussrichtlinien durch umfangreichere Vorgaben zu den Inhalten von Prototypenbestätigungen, eine netztechnisch zu bewertende Elektroplanung und die erweiterten Inbetriebsetzungserklärung berücksichtigt. Die Angaben der eingereichten Unterlagen müssen im Nachgang durch den normalen Nachweisprozess verifiziert werden. Erst dann wird dem Anschlussnehmer die endgültige Betriebserlaubnis zugesprochen.

Einzelnachweisverfahren

Eine Alternative zum dargestellten Prozess ist das Einzelnachweisverfahren, das vorrangig für EZA mit EZE entwickelt wurde, für die Einheitenzertifikate aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand erlangt werden können, wie dies typischerweise für Einzelanfertigung oder im Großkraftwerksbereich der Fall ist. Der mehrstufige Prozess teilt sich hierbei in die folgenden Phasen auf: a) Erlangung der vorläufigen Betriebserlaubnis (Anlagenzertifikat C) und nachgelagert b) Erlangung der endgültigen Betriebserlaubnis (erweiterte Konformitätserklärung).

Im Gegensatz zur »klassischen« Anlagenzertifizierung A oder B, die auf messtechnisch ermittelten Angaben zu den verbauten EZE und sonstigen Teilkomponenten der EZA aufbaut, erfolgt die Nachweisführung für das Anlagenzertifikat C rein auf simulativer Basis. Das Anlagenzertifikat C umfasst dabei die Bewertung eines auf der Basis von Herstellerangaben parametrierten vorläufigen Simulationsmodells sowie die Berechnung und Simulation der relevanten elektrischen Eigenschaften der EZA. Nach Inbetriebsetzung der EZA und damit erst deutlich später im Anschlussprozess verglichen mit der »klassischen« Anlagenzertifizierung A oder B werden die elektrischen Eigenschaften der EZA  gemäß definierter Vorgaben vermessen. Die Vermessung dient unter anderem der Ermittlung und Verifizierung von Parametern des vorläufigen Simulationsmodells und ermöglicht so eine Verbesserung und Qualitätsbewertung des für das Anlagenzertifikat C verwendeten Modells. Die Ergebnisse der Inbetriebnahmetests sowie Simulationen mit dem so nachgebesserten Simulationsmodell bilden die Basis und fließen in die erweiterte Konformitätserklärung ein. Mit Blick auf das spätere Compliance Monitoring ist im Einzelnachweisverfahren zudem ein Störschreiber in der EZA zu installieren, dessen Aufzeichnungen halbjährlich zu überprüfen sind. Im Falle von relevanten Abweichungen von den einzuhaltenden technischen Anforderungen der Netzanschlussregel räumt der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung ein. Fünf Jahre nach Ausstellung der erweiterten Konformitätserklärung beziehungsweise der letzten durchgeführten Nachbesserungsmaßnahme endet die halbjährliche Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle.

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