Ablauf der Prüfung

Bevor die Sachverständigen mit der Bewertung und Prüfung der Anlage vor Ort beginnen, analysieren sie die vorhandenen Informationen und Daten. Wetter- und Leistungsdaten, technische Unterlagen sowie Wartungs-, Instandsetzungs- und Prüfprotokolle werden detailliert ausgewertet. Sie vermitteln einen ersten Eindruck von der Betriebshistorie der Anlage, sodass die Anlage gezielt auf mögliche Schwachstellen und Mängel hin untersucht wird und Besonderheiten bei der weiteren Bewertung berücksichtigt werden können.

Damit bildet die Analyse der vorliegenden Daten die Grundlage für die weiteren Schritte der BPW. Spezialisten für den praktischen und analytischen Teil arbeiten dazu parallel an der Bewertung und unterstützen sich gegenseitig bei ihrer Arbeit. Die Zusammenfassung der Analyse und der Bewertung führt zu der Aussage, welche Maßnahmen für den weiteren Betrieb unmittelbar erforderlich sind und welcher Zeitraum bis zum Erreichen der Auslegungslasten noch bleibt.

Beide Teile der BPW betrachten alle relevanten, lastabtragenden Bauteile und alle für die Standsicherheit relevanten Komponenten. Dazu gehören vor allem die Tragstruktur, also der Turm und das Fundament, Verbindungselemente wie Schrauben und Bolzen, alle tragenden Teile der Gondel, die Antriebswelle, die Nabe und das Rotorblatt sowie alle Bremssysteme und die Systeme der Anlagensicherheit.

In welchem Zustand ist die Anlage?

Der praktische Teil umfasst eine Begutachtung der WEA vor Ort. Dabei werden alle lastabtragenden und sicherheitsrelevanten Teile eingehend untersucht. Die Sachverständigen prüfen die Wartungsprotokolle und vergleichen die Anlagendokumentation mit dem aktuellen Zustand der Anlage. Unter anderem geht es um korrodierte Stellen, erkennbare Risse und verdächtige Geräusche im Getriebe und in den sonstigen Verzahnungen. Genauer untersucht werden diejenigen Schwachstellen, die bei manchen Anlagentypen charakteristisch sein können – beispielsweise aufgrund bekannter konstruktionsbedingter Probleme.

Ein entscheidendes Kriterium der Begutachtung ist der Erhaltungszustand der Hauptkomponenten (Rotorblatt, Getriebe, Tragstrukturen und Fundament). Liegen gravierende Schäden vor, die die Standsicherheit wesentlich beeinträchtigen, muss im schlimmsten Fall eine unmittelbare Stillsetzung der Anlage empfohlen werden. Grundsätzlich ist dann abzuwägen, ob ein Tausch oder eine Reparatur der mangelhaften Hauptkomponenten für einen weiteren Betrieb wirtschaftlich sinnvoll ist.

Solche erheblichen Mängel sind allerdings die Ausnahme. Häufiger finden sich bei der Begutachtung kleinere Schäden aufgrund von Materialermüdung oder Witterungseinflüssen. Mängel wie Korrosion, beschädigte Schutzanstriche oder verschlissene Verkabelungen lassen sich in der Regel durch einfache Instandsetzungsmaßnahmen beseitigen. Fast immer müssen auch die Rotorblätter ausgebessert werden. Hier kommt es oft zu kleineren Rissen, Erosionen oder Abplatzungen an der Oberfläche.

Bei ihrer Begehung achten die Sachverständigen zudem auf eventuelle Veränderungen der Umgebung, die sich seit der Inbetriebnahme der Anlagen ergeben haben. Wenn Betreiber ihren Windpark erweitern oder Nachbarn zusätzliche Windenergieanlagen errichtet haben, können diese neuen Anlagen die Windverhältnisse und damit die Beanspruchung der begutachteten WEA entscheidend beeinflussen und müssen bei der Turbulenzermittlung berücksichtigt werden.

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