Zukunft der Energieversorgung

bb. 1 Primärenergieverbrauch in Deutschland in Petajoule

Abb. 1 Primärenergieverbrauch in Deutschland in Petajoule (Quelle: eigene Darstellung)

Abb. 2 Endenergieproduktivität in Deutschland in Mrd. €2015/PJ

Abb. 2 Endenergieproduktivität in Deutschland in Mrd. €2015/PJ (Quelle: eigene Darstellung)

Beginnen wir mit der Frage: Was wissen wir heute über die Energieversorgung Deutschlands im Jahr 2045? Selbst Fachleute werden zögern, auf diese einfache Frage eine rasche Antwort zu geben. Anders die Bundesregierung. Auf Grund der vielen politisch gesetzten Vorgaben, insbesondere auch der völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Erdatmosphäre, hat die Bundesregierung die Energiezukunft Deutschlands für das Jahr 2045 klar im Blick und durch gesetzliche Regelungen mehr oder weniger eindeutig festgelegt. Dabei sind zwei Punkte wichtig:

An erster Stelle steht das Klimaschutzgesetz. Es ist am 17. Dezember 2019 in Kraft getreten. Dort heißt es in § 3, Abs. 2: „Bis zum Jahr 2045 werden die Treibhausgasemissionen so weit gemindert, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird“ [4]. Damit ist gemeint, dass die Summe an klimarelevanten Gasen in der Atmosphäre nicht mehr ansteigt. Dieses Ziel läuft auf eine Welt hinaus, in der Emissionen von Treibhausgasen nur noch zulässig sind, wenn es dafür eine Kompensation gibt. So können Maßnahmen zur Bindung von CO2 durch natürliche Senken in Rechnung gebracht werden, etwa durch Aufforstung. Bei einem Blick auf das „Große Ganze“ wird man akzeptieren können, Dinge zu vereinfachen. So wollen wir an dieser Stelle davon ausgehen, dass eine Kompensation durch Senken und Aufforstung in Deutschland so begrenzt ist, dass sie rechnerisch kaum ins Gewicht fällt. Der Einfachheit halber wollen wir auch den Einsatz von Technologien, die es prinzipiell möglich machen, Treibhausgase bei der Verbrennung fossiler Energieträger abzuscheiden und die Emissionen sicher unter der Erde zu lagern (CCS-Technologien), außer Betracht lassen [5].

Damit kommt man zu dem ersten zentralen Ergebnis: Netto-Treibhausgasneutralität für Deutschland bedeutet, dass im Jahr 2045 keine Tonne Kohle, kein Liter Mineralöl und kein Kubikmeter Gas mehr verbrannt werden dürfen. Und da die Bundesregierung am 6. Juni 2011 beschlossen hat, auf die Kernenergie zu verzichten, verbleiben zur Sicherung der Energieversorgung Deutschlands im Jahr 2045 nur noch erneuerbare Energien, d. h. Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie.

An zweiter Stelle steht das Energieeffizienzgesetz, das am 18. November 2023 in Kraft getreten ist [6]. Dort wird in § 4 eine quantitative Vorgabe für den künftig angestrebten Endenergieverbrauch gemacht: „Die Bundesregierung strebt an, den Endenergieverbrauch Deutschlands im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2045 um 45 % zu senken“. Damit setzt die Bundesregierung den Artikel 4 der novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie um. Der Verbrauch im Jahr 2008 ist bekannt. Er liegt nach einer Datenrevision der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen bei 9.327 PJ [7]. Und so ist es ein Leichtes, den von der Bundesregierung für das Jahr 2045 angestrebten Wert zu berechnen. Ergebnis: Ziel ist es, den Endenergieverbrauch in Deutschland bis 2045 auf ein Niveau von 5.130 PJ abzusenken. Das entspricht einem Energieverbrauchsniveau, wie man es in den alten Bundesländern Anfang der 1960er Jahre beobachten konnte, bei damals allerdings völlig anderen Ansprüchen und Verbrauchsbedingungen als heute.

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