Einordnung und Handlungsoptionen

Zunächst ist festzuhalten, dass das Klimaschutzgesetz, das Energieeffizienzgesetz und die Vorgaben zur Entwicklung der Endenergieproduktivität den Forderungen der Klimawissenschaft entsprechen. Das ist ein Ergebnis, dass es wert ist, besonders hervorgehoben zu werden. Die dort getroffenen Versprechen stehen auch im Einklang mit den vielen Festlegungen der Bundesregierung zum Klimaschutz. Schließlich fügen sich die Vorgaben auch in die zahlreichen internationalen Verabredungen zum Schutz der Erdatmosphäre ein.

Irritierend sind nur die sich aus den gesetzlichen und politischen Vorgaben ergebenden Konsequenzen für das wirtschaftliche Wachstum. Das ist Mathematik. Darüber wird aber nicht gesprochen. Nichts zeigt das deutlicher, als die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage vom 15. März 2024. So antwortet das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf die einfache Frage nach dem künftigen Wachstum unter den Bedingungen der aktuellen Energie- und Klimapolitik ausweichend und letztlich nichtssagend (siehe dazu [11]). Manche werden hier von „politischer Klugheit“ sprechen. Und in der Tat könnte eine Diskussion über „Grenzen des Wohlstands“ die Akzeptanz der Bevölkerung für die Energiewende aufs Spiel setzen und so den Kampf gegen den Klimawandel erschweren.

Es gibt noch einen weiteren, gewichtigeren Grund für diese vorsichtige Positionierung der Bundesregierung. Seit Beginn der Debatte um den Schutz der Erdatmosphäre hat Deutschland für sich eine Vorreiterrolle in Anspruch genommen. Auf den großen Konferenzen hört man von den Verantwortlichen immer wieder das bekannte Narrativ: „Deutschland geht voran und zeigt der Welt, wie Klimaschutz und wachsender Wohlstand Hand in Hand gehen können“. Die Erzählung passt natürlich nicht so recht zu den hier vorgestellten Berechnungen und dem – quasi amtlichen – Eingeständnis, dass Klimaneutralität mit Wachstumseinschränkungen verbunden sein kann.

Damit kommen wir zu den Handlungsoptionen und zu der Frage, ob und wie es Deutschland gelingen kann, ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum zu realisieren, ohne das Klimaschutzziel 2045 zu gefährden. Leser, die nach der Lektüre dieses Textes, ein Verständnis für die „Welt der quantitativen Vorgaben“ der Bundesregierung gewonnen haben, werden diese Frage leicht beantworten können. Der erste Blick richtet sich auf die Option für eine neue, anspruchsvollere Vorgabe zum Wachstum der Endenergieproduktivität. Viele sehen diesen Weg als Königsweg. Sie setzten auf Innovationen, den Einsatz neuer Technologien, einen beschleunigten Strukturwandel, Eingriffe in das Preissystem sowie den Einsatz von Ordnungsrecht und reichlich Fördermaßnahmen.

Da hier schon Überlegungen im Gange sind, ist es wichtig, ein Gespür für die im Spiel befindlichen Größenordnungen zu bekommen. Geht man davon aus, dass die Vorgaben des Energieeffizienzgesetz bestehen bleiben und somit in 2045 ein Angebot an Endenergie in Höhe von 5.130 PJ zur Verfügung steht, dann bieten sich zwei Szenarien-Rechnungen an (Abb. 2):

  • Szenario I: Bei einem gewünschten Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 2023 bis 2045 um 1 % p.a. müsste sich die Endenergieproduktivität um 3,16 % p.a. verbessern.
  • Szenario II: Bei einem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes um 2 % p.a. wäre schon eine Verbesserung der Endenergieproduktivität um 4,18 % p.a. erforderlich.

Wie sind diese Zahlen zu bewerten? In einem ersten Schritt bietet sich ein Vergleich mit der aktuell bestehenden Vorgabe der Bundesregierung an. Wir erinnern uns an das Ziel der Bundesregierung, die Endenergieproduktivität von 2008 bis 2050 um 2,1 % p.a. zu steigern. Bei einem Blick auf die Periode von 2023 bis 2045 lässt sich daraus ein Produktivitätswachstum von jährlich 2,26 % errechnen. Schließlich liefert ein Vergleich mit der historischen Entwicklung eine zusätzliche Orientierung. Hier ergibt sich für die Periode von 2000 bis 2023 (23 Jahre) ein Wachstum der Endenergieproduktivität von jährlich lediglich 1,63 %.

Ehrlicherweise ist eine abschließende Bewertung dieser Vergleichsdaten nicht ohne eine umfassende und detaillierte Analyse möglich. Soviel kann man aber sicher sagen: Da schon der von der Bundesregierung vorgegebene Produktivitätsfortschritt bis 2045 substantielle und gegenwärtig noch gar nicht sichtbare Anstrengungen erforderlich macht, ist ein deutlich darüber hinaus gehendes Wachstum der Endenergieproduktivität nur mit einiger Phantasie vorstellbar.

Hier spielen vor allem die zu erwartenden Konsequenzen für die energieintensive Industrie eine wichtige Rolle. Sollte die Bundesregierung am Ende zu einer ähnlichen Einschätzung kommen und gleichwohl ein höheres Wachstum anstreben, wäre dies durch eine Novellierung des Energieeffizienzgesetzes und einen damit verbundenen stärkeren Ausbau des Angebots an erneuerbaren Energien denkbar. Aber auch auf diesem Feld wird man an Grenzen stoßen. Strebt die Bundesregierung schließlich ein Wirtschaftswachstum an, das jenseits der realistisch bestehenden Möglichkeiten eines stärkeren Zuwachses der Energieproduktivität bzw. eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien liegt, verbleibt als letzte Möglichkeit eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes und eine über das Jahr 2045 hinausgehende Nutzung der fossilen Energien. Das allerdings würde bedeuten: Deutschland gibt das Ziel „Klimaneutralität 2045“ auf.

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