Marktwirtschaftliche Orientierung

Electric Society: Tab. 2: Energiepreise für private Haushalte in ct/kWh

Tab. 2: Energiepreise für private Haushalte in ct/kWh

Electric Society: Abb. 3: Erdgas- und Strompreis für die privaten Haushalte in ct/kWh

Abb. 3: Erdgas- und Strompreis für die privaten Haushalte in ct/kWh

Damit kommen wir zum Thema „Energiepolitik und Energiepreise“. Vorteilhafterweise beginnt man diesen Abschnitt mit einigen grundsätzlichen Überlegungen. Manchen Lesern mag der folgende Text etwas „theoretisch“ erscheinen. Er ist aber von einigem Nutzen, um die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung zur Beeinflussung der Verbraucherpreise auf dem Energiemarkt besser bewerten zu können. Jeder weiß: Bei der Gewinnung, Umwandlung und Nutzung von Energie entstehen zwangsläufig Kosten. Diese Kosten kann man in „interne“ und „externe“ Kosten trennen. Kosten sind „intern“, wenn sie voll in der Kostenrechnung der Verursacher stehen. Verursacher sind in unserem Fall die privaten Haushalte. Kosten sind „extern“, wenn sie sich nicht in der eigenen Kostenrechnung niederschlagen, sondern abgewälzt und Dritten, insbesondere der Gemeinschaft der Steuerzahler, in Rechnung gestellt werden.

Diese Unterscheidung führt zu zwei weiteren wichtigen Begriffen. Mit dem Wort „externalisieren“ bezeichnet man den Vorgang des Auslagerns von Kosten aus der Rechnung des Verursachers in die Rechnung anderer. Das Spiegelbild dieses Vorgangs bezeichnet man mit „internalisieren“. Darunter versteht man die bewusste Rücknahme des Externalisierungsvorgangs: Kosten, die einem Dritten angelastet worden sind, werden aus dessen Rechnung wieder herausgenommen und zurück in die Rechnung des Verursachers befördert. Soweit zur Begrifflichkeit.

Nun gibt es ein zentrales Prinzip der Marktwirtschaft: Die Preise für Güter und Dienstleistungen sollen immer alle Kosten decken. Abweichungen von diesem Prinzip verfälschen das Preissystem, das in einer Marktwirtschaft die Orientierungsbasis für mehr oder minder alle Entscheidungen bildet. „Falsche Preise“ führen zu schlechten Kaufentscheidungen und vor allem zu langfristigen Fehlinvestitionen (siehe dazu [7] und [8]). Für den Energiebereich bedeutet das etwa, dass die Preise für Kohle, Öl, und Erdgas nicht nur die direkten Kosten der Förderung, der Umwandlung und des Transports enthalten sollen, sondern auch alle Kosten, die durch eine Belastung der Umwelt entstehen. Das gleiche gilt für alle anderen Energieträger. So sollte auch der Strompreis alle Kosten tragen, der Produktion, der Verteilung, der Speicherung, des gesamten Systems und auch die einer Schädigung der Umwelt.

Es gab einmal eine Zeit, in der viele mit erhobenem Zeigefinger mahnten „Die Energiepreise müssen die Wahrheit sagen“. Man erinnere sich, dass diese Forderung vor allem im Kontext der Entscheidungen um die Nutzung von Kohle und Kernenergie erhoben wurde. Es wäre eigentlich nur konsequent, wenn alle diejenigen, die sich damals in diesem Sinne zu Wort gemeldet haben, sich nunmehr mit der gleichen Lautstärke an der aktuellen politischen Debatte beteiligen würden. Sie müssten jetzt dafür eintreten, dass auch die „Preise für die erneuerbaren Energien“ die Wahrheit sagen sollen. Davon ist heute wenig zu hören. Logik und Interesse passen offensichtlich nicht immer zusammen.

Von der Theorie zur Politik

Die Frage nach den „richtigen Energiepreisen“ ist für die Politik kein grundsätzlich neues Thema. In einer Marktwirtschaft betrachtet es die Politik seit jeher als eine ihrer Hauptaufgaben, dafür zu sorgen, dass auf den verschlungenen und oft unübersichtlichen Wegen von der Produktion bis zum Endverbraucher keine Kosten verloren gehen. So wurde im März 1994 festgestellt: „Die Bundesregierung betrachtet die Internalisierung externer Kosten als Daueraufgabe, nicht nur in der Energiepolitik, sondern auch in anderen Politikbereichen“ [9].

Wer den Überlegungen bis hierher gefolgt ist, hat jetzt vermutlich ein Interesse daran, die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung zu höheren Öl- und Gaspreisen bzw. günstigeren Strompreisen in die hier entwickelte Systematik einzuordnen. Dabei ergibt sich Folgendes:

  • Beginnen wir mit dem am 08.11.2019 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines nationalen Zertifikatehandels für Brennstoff-emissionen [10]. Die in diesem Gesetz vorgeschlagenen Festpreise pro Tonne CO2 für die Jahre 2021 bis 2025 (2021: 25 €, 2022: 30 €, 2023: 35 €, 2024: 40 €, 2025: 55€) werden zu einer schrittweisen Anhebung der Preise für Öl und Erdgas führen [11]. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Kosten der Umweltzerstörung und einer Schädigung der Atmosphäre durch Treibhausgase zu erfassen und diese Kosten in die Verbraucherpreise zu „internalisieren“.
  • Dann gibt es die Ankündigung der Bundesregierung in dem Klimaschutzpaket, die EEG-Umlage zu senken und dadurch für günstige Strompreise zu sorgen. Dazu liegen jetzt auch Entscheidungen vor. Die EEG-Umlage soll in 2021 auf 6,5 ct/kWh und in 2022 auf 6,0 ct/kWh sinken [12]. Diesen Vorgaben müssen Berechnungen entgegengehalten werden, die darauf hindeuten, dass die EEG-Umlage in 2021 eigentlich auf 9,6 ct/kWh steigen müsste. Aus der Differenz von 9,6 ct/kWh und 6,5 ct/kWh resultiert ein Finanzierungsbedarf. Die Lösung ist ein Bundeszuschuss für 2021 in Höhe von 10,8 Mrd. €. Damit werden die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien aus der Rechnung der Verursacher, den Energieverbrauchern, in Richtung Steuerzahler verschoben, in unserer Terminologie also „externalisiert“.

Zukunft der Verbraucherpreise für Energie

Nachdem Klarheit über die verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung besteht, stellt sich die Frage, mit welchen Preisen die Verbraucher in den kommenden Jahren rechnen sollten. Eine nähere Analyse zeigt schnell, dass die mit dem System von Festpreisen für CO2 verbundenen Preisaufschläge für Heizöl und Erdgas bis 2025 noch relativ überschaubar sind (Tab. 2).

In gleicher Weise zeigt sich, dass auch die Absenkung der EEG-Umlage in 2021 auf 6,5 ct/kWh bzw. in 2022 auf 6 ct/kWh eher geringfügige Auswirkungen hat. Anstelle eines Strompreises von 31,2 ct/kWh (2019) können die Verbraucher jetzt für 2021 mit einem Strompreis von 31,1 ct/kWh und 2022 mit einem Preis von 30,5 ct/kWh rechnen (ohne weitere Marktreaktionen).

Was bedeutet das für den Abstand der Verbraucherpreise zwischen den fossilen Energieträgern und Strom? Hier zur Illustration Daten zu den Veränderungen der Wettbewerbsposition von Strom gegenüber Erdgas (Abb. 3): In 2019 betrug der Abstand zwischen Strompreis und Erdgaspreis 24,41 ct/kWh. In 2022 liegt der Abstand bei 22,97 ct/kWh. Auch wenn das einer Verbesserung um rd. 6 % entspricht, bleibt eine große Differenz. Und so erscheint es fraglich, ob ein „Preisimpuls“ in dieser Größenordnung für sich genommen, d.h. ohne weitere begleitende Maßnahmen, ausreicht, um Verbraucher dazu zu bringen, über die Umstellung von Erdgas auf Strom überhaupt nachzudenken; geschweige denn, die notwendigen Investitionen in Gang zu setzen.

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