Windenergie an Land: Begrenzte Flächenverfügbarkeit entscheidend für Preisentwicklung

Abb. 1 Mengengewichtete Zuschlagspreise in Cent/kWh und Spannbreite der Zuschläge der Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land bis September 2019

Abb. 1 Mengengewichtete Zuschlagspreise in Cent/kWh und Spannbreite der Zuschläge der Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land bis September 2019 (Bildquelle: Guidehouse Energy Germany GmbH, Hertie School)

Die Rahmenbedingungen für die Windbranche variierten in den letzten Jahren deutlich. Die drei relevanten Phasen sind das stark genutzte Übergangssystem zwischen dem alten EEG 2014 und den Ausschreibungen nach dem EEG 2017, die Ausschreibungsrunden des Jahres 2017, die von einer Sonderregelung für Bürgerenergieanlagen geprägt waren, und die überwiegend unterzeichneten Ausschreibungsrunden in der derzeitigen Ausgestaltung seit 2018 ohne starke Form der Bürgerenergie-Sonderregelung.

Ursächlich für die Unterzeichnung der Ausschreibungen ist das seit 2018 deutlich zurückgegangene Angebot von Projekten mit Genehmigungen. Genehmigt wurden lediglich Windenergieprojekte im Umfang von 1,4 GW im Jahr 2017, 1,6 GW im Jahr 2018 und 1,03 GW bis August 2019. Die aktuell geringe Flächenverfügbarkeit für neue Windenergieprojekte reicht nicht zur Deckung der Ausschreibungsmengen. Die verfügbare Flächenkulisse wird durch nach erfolgreichen Klagen für unwirksam erklärte Flächenentwicklungspläne weiter eingeschränkt.

Des Weiteren sind die Genehmigungsverfahren insgesamt zeitaufwendiger geworden und aufgrund von Einwänden, Widersprüchen und Klagen durch mehr Unsicherheiten für Projektierer geprägt als in früheren Jahren. Zudem kam es 2017 aufgrund der Sonderregelung für Bürgerenergieprojekte zu nur geringen Zuschlägen für bereits genehmigte Projekte. Die im Jahr 2017 genehmigten Anlagen wurden zu einem überwiegenden Teil erst im Jahr 2018 in den Ausschreibungen bezuschlagt, da sie gegen die Konkurrenz durch Projekte, die von der Bürgerenergie-Sonderregelung profitieren konnten, in der Regel nicht bestehen konnten.

Vor dem Hintergrund eines kontinuierlich niedrigen Wettbewerbsniveaus in den Ausschreibungen für Windenergie an Land orientierten sich Bieter seit 2018 am Höchstpreis von 6,3 bzw. 6,2 ct/kWh und gaben keine kostenbasierten Gebote ab (siehe Abb. 1). Mitnahmeeffekte sind insofern wahrscheinlich. Der Erfahrungsbericht schätzt die Kosten für Windenergie an Land im Jahr 2019 an einem 100 %-Referenzertragsstandort auf 5,1 ct/kWh (+/- 11 %). Das Ausschreibungssystem hat es in diesem Kontext insofern nicht geschafft, Wettbewerb zu induzieren und damit die Förderkosten gegenüber einem administrativen System zu senken.

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