Ableitung

Netzdienlichkeit: Abb. 1 Die Grundlage für Netz- und/oder Systemdienlichkeit wird durch die Netzverträglichkeit gewährleistet

Abb. 1 Die Grundlage für Netz- und/oder Systemdienlichkeit wird durch die Netzverträglichkeit gewährleistet (Quelle: Ffe und Bayernwerk Netz)

Tab. 1: Verschiedene Definitionen von Netzdienlichkeit in der Literatur

Tab. 1: Verschiedene Definitionen von Netzdienlichkeit in der Literatur (Quelle:Ffe und Bayernwerk Netz)

Die aus den Definitionen von Netzverträglichkeit und Systemdienlichkeit abgeleitete Beziehung zur Netzdienlichkeit ist in Abb. 1 dargestellt. Da der Abruf von Systemdienstleistungen netzebenenübergreifend nicht netzdienlich sein muss, ist ein netzdienlicher Anlageneinsatz weiterhin keine Grundvoraussetzung mehr für Systemdienlichkeit, sondern kann ebenfalls separat erfolgen. Demnach können netzverträgliche Anlagen zusätzlich auch netz- und/oder systemdienlich sein. Die anfangs genannte hierarchische Beziehung wurde somit abgeändert.

Bestehende Definitionen

Um den Begriff Netzdienlichkeit weiter systematisch zu analysieren, wurden im Rahmen der Literaturrecherche die zu unserem aktuellen Kenntnisstand relevanten Definitionen herausgearbeitet, welche in Abb. 1 dargestellt sind.

Aus den in Tab. 1 dargestellten Definitionen ist ersichtlich, dass sie auf sehr unterschiedlichen Ansätzen oder Bezugsgrößen, wie beispielsweise einer Steuerbarkeit von Anlagen und/oder der Reduzierung von Kosten oder Netzengpässen, basieren. Die Verwendung gemeinsamer Ansätze oder Bezugsgrößen findet im Kontext der identifizierten Definitionen nicht statt. Es lässt sich lediglich das Stromnetz mit dem Fokus auf Betriebsmittel als Wirkungsraum ableiten, in dem „dienlich“ gehandelt werden soll und auf den sich die Definitionen mit den Vorschlägen für das Verhalten elektrischer Anlagen beziehen.

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