Wirkungsanalyse

Abbildung 3 zum Thema Klimaschutzprogramm

Abb. 3 Zunahme des weltweiten Bedarfs an Seltenen Erden (Quelle: GIS/Foreign Policy 2018)

Was kann man zu den Auswirkungen der Preisveränderungen auf den Energieverbrauch des hier betrachteten Haushaltes sagen? Wir wollen davon ausgehen, dass sich der Haushalt regel-konform verhält, d.h. er wird sich so an die Preisänderungen anpassen, wie es Wissenschaft (und damit wohl auch die Politik) erwarten. Abschätzungen zu den Auswirkungen von Preis-veränderungen auf den Energieverbrauch der privaten Haushalte sind ein schwieriges Geschäft [7]. Zu brauchbaren Aussagen kommt man noch am ehesten auf der Basis von gesamtwirtschaftlichen Modellen mit einer entsprechend hohen Detaillierung für die privaten Haushalte [8].

Demgegenüber stehen Studien, die auf der Basis einfachster Analyseansätze Ergebnisse und politische Empfehlungen vorstellen. Dort wird zwar im Einklang mit der ökonomischen Theorie, aber unter völliger Missachtung aller Systemzusammenhänge ein Mechanismus unterstellt, der in der sog. „Preiselastizität der Nachfrage“ zum Ausdruck kommt. Die Preiselastizität gibt an, um wie viel Prozent sich die Nachfrage nach einem Energieträger verändert, wenn sich der Preis für diesen Energieträger um 1 % verändert.

Da soweit man sehen kann dieser einfache Analyseansatz in der politischen Debatte ohne erkennbaren Widerstand akzeptiert wird, wollen wir ihn für unsere Überlegungen nutzen. Werte für die Preiselastizitäten einzelner Energieträger findet man in der Literatur (siehe dazu [9] und [10]). Aus vielen empirischen Studien weiß man, dass die Energiepreiselastizität der Energienachfrage der privaten Haushalte sehr klein ist. Das hat vor allem strukturelle und technische Gründe. Wir wollen hier unterstellen, dass der private Haushalt für den Schutz der Erdatmosphäre eine besondere Verantwortung verspürt und daher auf die geplanten CO2-Aufschläge stärker reagiert als auf rein marktbedingte Preisveränderungen. Diese Hypothese rechtfertigt Preiselastizitäten am oberen Rand. Der Analyse liegen folgende Preiselastizitäten zu Grunde: Erdgas minus 0,3; Benzin minus 0,5 und Strom minus 0,2. Noch einmal zur besseren Verdeutlichung ganz praktisch: Eine Erhöhung des Erdgaspreises um 1 % bedeutet eine Reduktion der Erdgasnachfrage um 0,3 %; eine Erhöhung des Benzinpreises um 1 % bedeutet eine Reduktion der Treibstoffnachfrage um 0,5 %; eine Reduktion des Strompreises um 1 % bedeutet eine Steigerung der Stromnachfrage um 0,2 %.

Glaubt man der „Modellrechnung“ führen die vorgegebenen CO2-Aufschläge und die geplante Absenkung der EEG-Umlage zu folgenden Ergebnissen (Tab. 3): Der Erdgasverbrauch und der Benzinverbrauch gehen zurück (2019/25: Erdgas minus rd. 7,8 %; Benzin: minus 5,4 %). Der Stromverbrauch steigt geringfügig (2019/25: plus 2,8 %). Die CO2-Emissionen sinken von 2019 bis 2025 wegen der steigenden Stromnachfrage (und dem bis 2025 noch dahinterstehenden Einsatz von fossilen Energieträgern) lediglich um 5,9 %. In finanzieller Hinsicht ergibt sich, dass die Gesamtausgaben für Erdgas, Benzin und Strom in 2025 um 108 € (rd. 5%) höher liegen als in 2019.

Tab. 3: Lenkungswirkungen des Klimaschutzpakets

 201920252019/2025
Erdgas   
Verbrauch kWh14.00012.913- 7,8 %
Ausgaben Bereitstellung €132132/
Ausgaben Arbeit €715830+ 16,1 %
Gesamtausgaben € 847962+ 13,6 %
CO2-Emissionen t2,832,61- 7,8%
Benzin   
Verbrauch Liter560530- 5,4 %
Ausgaben €802839+ 4,6 %
CO2-Emissionen t1,331,26- 5,3 %
Strom   
Verbrauch kWh1.3001.337+ 2,8 %
Ausgaben Bereitstellung €107107/
Ausgaben Arbeit €349305- 12,6 %
Gesamtausgaben €456412- 9,6 %
CO2-Emissionen t0,620,63+ 1,6 %
Summe   
Ausgaben €21052213+ 5,1 %
CO2-Emissionen t4,784,50- 5,9 %

Wie ist das zu bewerten? Zwei Punkte sind hervorzuheben:

  • Zunächst kann man die überschaubare Belastung, die durch das Energiepaket ausgelöst wird, als eine Art Belohnung für Investitionen in der Vergangenheit und für ein besonders energiesparendes Verhalten werten. Dieser Gedanke wird sogar noch verstärkt, wenn man eine andere Rechnung aufmacht. Das „Klimapaket“ sieht eine Halbierung des Mehrwert-steuersatzes auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 % auf 7 % vor. Da der Haushalt für Fernfahrten nicht das Auto, sondern umweltfreundlich die Bahn benutzt und dafür im Jahr Fahrkarten im Wert von rd. 2.000 € kauft, spart er bei der Mehrwertsteuer 266,60 €. Damit ergibt sich eine andere Schlussbilanz: Das „Klimapaket“ der Bundesregierung bringt dem Haushalt unter dem Strich im Jahr 2025 einen Gewinn von fast 160 € (266,60 € minus 108 €).
     
  • Bei einer längerfristigen Betrachtung ändert sich das Bild. Während der Haushalt die von der Politik bis 2025 durch das „Klimapaket“ implizit geforderten Energieeinsparungen sicher noch ohne unzumutbaren Komfortverzicht erreichen kann, wären schärfere klima-politische Vorgaben, wie etwa die von der Bundesregierung für 2050 geforderte „Klima-neutralität“, nur im Zuge einer Totalrenovierung des Hauses mit entsprechenden Kosten-belastungen zu erfüllen. Eine Analyse der damit verbundenen Konsequenzen steht jedoch auf einem anderen Blatt.
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